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THG-Prämie 2025 - Die Elektroauto Prämie

Fahrzeugklassen und ihre THG-Quote 2025


Alle vollelektrischen Fahrzeuge der folgenden Fahrzeugklassen sind für die THG-Prämie berechtigt.

TGH-Quote für E-Auto, E-Scooter & Elektromotorrad

E-PKW & 2 Räder

(Klasse M1 & sonstige)

 

77€
TGH-Quote 2024 für leichte Nutzfahrzeuge & E-Lieferwagen

E-Leichtnutzfahrzeug

(Klasse N1)

 

115€
TGH-Quote 2024 für E-Busse / Elektrobusse

E-Bus

(Klasse M3)

 

2.770€
TGH-Quote 2024 für E-Nutzfahrzeuge 3,5 bis 12 Tonnen

E-Nutzfahrzeuge

> 3,5 bis 12 Tonnen

(Klasse N2)

 

790€
TGH-Quote 2024 für E-Nutzfahrzeuge 12 Tonnen

E-Nutzfahrzeuge

> 12 Tonnen

(Klasse N3)

 

1.280€

Geld für E-Auto erhalten – So bekommst du die THG-Prämie

Registrierung für die TGH-Prämie 2024

1 Registrieren

Mit der eigenen E-Mail-Adresse registrieren und ein Kundenprofil anlegen.

Fahrzeugschein hochladen für die TGH-Prämie

2 Fahrzeugschein hochladen

Scan oder Foto des eigenen Fahrzeugscheins im Profil hochladen.

Geld für E-Auto erhalten

3 Prämie erhalten

THG-Prämie als garantierten Festbetrag erhalten.

Deine THG-Quote direkt ins Portemonnaie

Besitzer von E-Fahrzeugen können sich seit 2022 durch die gesetzlich eingeführte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) jährlich eine Prämie für ihre CO2-Einsparungen erhaltenbelohnen lassen.

 

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner eGeld24 bieten wir Dir einen einfachen und unkomplizierten Weg zum deutschen THG-Quotenhandel und übernehmen die gesamte Abwicklung für Dich.

 

  • THG-Prämie als garantierter Festbetrag ✔
  • Schnellstmögliche Auszahlung der Prämie ✔
  • Einfacher Abwicklungsprozess - von der Registrierung bis zur Auszahlung ✔
  • Persönlicher Ansprechpartner per Telefon oder per E-Mail ✔
  • Individuelles Angebot für Flottenbetreiber ✔

Hole Dir jetzt Deine THG-Prämie bei unserem prämierten Kooperationspartner eGeld24!

eGeld24 wurde im Januar 2023 von der Fachzeitschrift für Mobilität electricar mit der Note SEHR GUT in der Kategorie "THG Anbieter" ausgezeichnet.


Also worauf noch warten?

Registrieren, Fahrzeugschein hochladen und Prämie erhalten

- so einfach geht's!

Infos zur TGH-Quote oder TGH-Prämie 2024

Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist in Deutschland das zentrale Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien im Verkehr.

Damit werden die Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) umgesetzt. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitglieder, den Einsatz fossiler Kraftstoffe kontinuierlich zu verringern und gleichzeitig klimafreundlichere Optionen zu fördern. Durch die THG-Quote sind Anbieter von fossilem Otto- und Dieselkraftstoff verpflichtet, die CO2 Emissionen dieser Kraftstoffe um eine prozentuale Quote – der THG-Quote – zu senken. Laut der vom Bundestag im Mai 2021 beschlossenen Gesetzesnovelle steigt die THG-Quote von 6 Prozent im Jahr 2021 schrittweise auf 25 Prozent im Jahr 2030. Neben Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen auf Basis von grünem Wasserstoff kann auch der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos von Kraftstoffanbietern auf die Erfüllung der THG Quote angerechnet werden.

So ist es im Rahmen des sogenannten Quotenhandels möglich, dass quotenverpflichtete Kraftstoffanbieter diese Minderungen dadurch erfüllen, dass sie einen Dritten vertraglich beauftragen, die Verpflichtung für sie zu erbringen und die geleistete Minderung nachzuweisen. Im Fall von Biokraftstoffen können das die Produzenten dieser nachhaltigen Kraftstoffe sein. Im Fall der Elektromobilität sind das Betreiber von Ladepunkten. Da durch die nachweisliche Bereitstellung von Strom im Verkehr weniger fossile Kraftstoffe genutzt werden, wird so der CO2-Austoß im Verkehr gemindert. Sinn und Zweck der THG-Quote ist es, mittels der sich aus dem Quotenhandel ergebenden Finanzflüsse, Anreize zur Anwendung klimafreundlicher Energieträger im landgebundenen Verkehr zu schaffen.

Weitere Fragen zum Service

Für die Registrierung bei unserem Kooperationspartner eGeld24 benötigst Du eine gültige E-Mail-Adresse und einen von Dir gewählten Benutzernamen sowie ein Passwort. Nach erfolgreicher Validierung Deiner E-Mail-Adresse kannst Du Deine Kontaktdaten sowie Deinen aktuellen deutschen Fahrzeugschein als Scan oder Foto hochladen. Für die Auszahlung Deiner Prämie benötigt unser Kooperationspartner im letzten Schritt noch Deine Kontodaten.

Alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge mit einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 und dem Kraftstoffcode 0004 sind für die THG-Quote berechtigt. Dazu gehören unter anderem E-PKWs und 2 Räder (Fahrzeugklasse M1 und sonstige), leichte E-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N1) und E-Bus (Fahrzeugklasse M3).

Hybrid-Fahrzeuge sind dagegen nicht für die THG-Quote berechtigt.

Es mag zukünftig zur Veröffentlichung weiterer Fahrzeugklassen durch die Bundesregierung kommen.  

Die THG-Quote wird pro Fahrzeug ausgestellt. Du kannst daher alle E-Fahrzeuge, die auf Dich zugelassen sind, registrieren und erhältst somit auch für jedes Fahrzeug eine THG-Prämie ausgezahlt.  
Nein, Deine eingesparten Emissionen werden mit einem gesetzlich vorgegebenen Schätzwert beim Umweltbundesamt eingereicht.
Die Registrierung sowie der Service sind für Dich kostenlos.
Unser Kooperationspartner eGeld24 beantragt Deine THG-Quote monatlich beim Umweltbundesamt. Die Überprüfung Deiner Dokumente kann bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen. Nach erfolgreicher Bescheinigung Deiner THG-Quote zahlt unser Kooperationspartner Deine Prämie unmittelbar aus. Durch langfristige Abnahmeverträge ist der Verkauf Deiner THG-Quote garantiert.  

 

Im Bezug auf die anfallenden Steuern muss zwischen privaten und gewerblichen Kunden unterschieden werden. Laut der Veröffentlichung des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz, die der bundeseinheitlichen abgestimmten Verwaltungsauffassung entspricht, handelt es sich bei dem Erhalt von THG-Prämien für E-Fahrzeuge aus dem Privatvermögen nicht um steuerbare Leistungen. Diese Prämien sind somit nicht einkommenssteuerpflichtig. Bei E-Fahrzeugen, die dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind, stellen die THG-Prämien bei der ertragssteuerlichen Beurteilung Betriebseinnahmen dar.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir keine steuerliche Beratung geben dürfen und empfehlen Dir im Zweifel einen Steuerberater heranzuziehen.

 

 

Weitere FAQs sowie die AGB findest Du direkt bei unserem Kooperationspartner eGeld24.

 

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0800 - 369 369 7