Alle vollelektrischen Fahrzeuge der folgenden Fahrzeugklassen sind für die THG-Prämie berechtigt.
Mit der eigenen E-Mail-Adresse registrieren und ein Kundenprofil anlegen.
Scan oder Foto des eigenen Fahrzeugscheins im Profil hochladen.
THG-Prämie als garantierten Festbetrag erhalten.
Besitzer von E-Fahrzeugen können sich seit 2022 durch die gesetzlich eingeführte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) jährlich für ihre CO2-Einsparungen belohnen lassen.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner eGeld24 bieten wir Dir einen einfachen und unkomplizierten Weg zum deutschen THG-Quotenhandel und übernehmen die gesamte Abwicklung für Dich.
eGeld24 wurde im Januar 2023 von der Fachzeitschrift für Mobilität electricar mit der Note SEHR GUT in der Kategorie "THG Anbieter" ausgezeichnet.
Also worauf noch warten?
Registrieren, Fahrzeugschein hochladen und Prämie erhalten
- so einfach geht's!
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein politisches Instrument zur langfristigen Reduzierung der Treibhausgase im Straßenverkehr. Quotenverpflichtete Unternehmen wie die Mineralölkonzerne sind dazu verpflichtet, den CO2-Austoß ihrer Produkte zu kompensieren. Als Besitzer eines E-Fahrzeugs kannst Du deine bescheinigten CO2-Einsparungen an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen.
Die Bundesregierung sieht durch die THG-Quote eine Umverteilung von finanziellen Mitteln von fossiler Energie hin zu erneuerbarer Energie vor. Mit dem Handel von Umweltzertifikaten wird dafür gesorgt, dass quotenpflichtige Unternehmen die Energiewende mitfinanzieren und ein emissionsfreier Verkehr gefördert wird.
Alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge mit einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 und dem Kraftstoffcode 0004 sind für die THG-Quote berechtigt. Dazu gehören unter anderem E-PKWs und 2 Räder (Fahrzeugklasse M1 und sonstige), leichte E-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N1) und E-Bus (Fahrzeugklasse M3).
Hybrid-Fahrzeuge sind dagegen nicht für die THG-Quote berechtigt.
Es mag zukünftig zur Veröffentlichung weiterer Fahrzeugklassen durch die Bundesregierung kommen.
Im Bezug auf die anfallenden Steuern muss zwischen privaten und gewerblichen Kunden unterschieden werden. Laut der Veröffentlichung des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz, die der bundeseinheitlichen abgestimmten Verwaltungsauffassung entspricht, handelt es sich bei dem Erhalt von THG-Prämien für E-Fahrzeuge aus dem Privatvermögen nicht um steuerbare Leistungen. Diese Prämien sind somit nicht einkommenssteuerpflichtig. Bei E-Fahrzeugen, die dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind, stellen die THG-Prämien bei der ertragssteuerlichen Beurteilung Betriebseinnahmen dar.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir keine steuerliche Beratung geben dürfen und empfehlen Dir im Zweifel einen Steuerberater heranzuziehen.