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Allgemeine Geschäftsbedingungen der B2Mobility GmbH ab dem 1. August 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die bp + Aral Routex Cardund die bp + Aral Fuel & Charge Card mit der Kennzeichnung ROUTEX(AGB) gültig ab 01.08.2024

(Zur Verbesserung der Lesefreundlichkeit unserer AGB, verwenden wir für Personenbezeichnungen die männliche Form. Wir möchten daraufhinweisen, dass diese Begriffe im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter gelten. Diese verkürzte Sprachformhat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet unsererseits keine Wertung.)

 

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45, 44789 Bochum, registriert beim Amtsgericht Bochum unter der Handelsregisternummer HRB 16999, („B2M“oder „Aussteller“) ist Herausgeberin der Aral Tankkarten und wickelt Tankkarten- sowie Maut-Transaktionen und sonstige Mobilitätsdienstleistungen ab.B2M und die Aral AG gehören zur internationalen bp-Gruppe. B2M und der Kunde schließen einen Vertrag über die Nutzung der bp + Aral Routex Cardbzw. bp + Aral Fuel & Charge Card mit der Kennzeichnung ROUTEX zum Bezug von Mineralölprodukten sowie weiterer Waren und Dienstleistungen aninländischen und ausländischen Tankstellen, die die bp + Aral Routex Card akzeptieren, sowie zum Bezug von Zusatzleistungen (z. B. Mauten, Fährpassagen,Lkw-Pannennotdienste. Zu diesem Zweck hat B2M mit den Mitgliedern des ROUTEX-Verbundes und sonstigen Vertragspartnern außerhalb des ROUTEXVerbundes(zusammen „Partner“) Vereinbarungen für den Abruf dieser Leistungen durch Vorlage der bp + Aral Routex Card geschlossen. Beim ROUTEXVerbundhandelt es sich um eine Kooperation der internationalen bp-Gruppe mit anderen Mineralölunternehmen (ENI, OMV, Circle K). Die bp + Aral Fuel &Charge Card ermöglicht darüber hinaus, dass der Kunde seine Elektrofahrzeuge an bestimmten Ladesäulen in Luxemburg und im Ausland (der Aral AG, eineranderen bp-Gesellschaft oder eines dritten Netzbetreibers, nachfolgend „Netzbetreiber“ genannt) aufladen kann.

 

1.2 Sofern in diesen AGB von der bp + Aral Routex Card die Rede ist, gelten die Regelungen gleichermaßen für die bp + Aral Routex Card bzw. die bp + Aral Fuel& Charge Card mit der Kennzeichnung ROUTEX. Sofern ausdrücklich auf die bp + Aral Fuel & Charge Card mit der Kennzeichnung ROUTEX („bp + Aral Fuel& Charge Card“) abgestellt wird, gelten die Regelungen nur für die bp + Aral Fuel & Charge Card.

 

1.3 B2M ist Herausgeber der bp + Aral Routex Card, welche in physischer oder virtueller Form herausgegeben werden kann. Die Lieferung von Mineralölprodukten,weiterer Waren und Dienstleistungen und die Zurverfügungstellung von Zusatzleistungen sowie von Ladeleistungen (zusammen „Leistungen“) erfolgt für diein Ziffer 1.1 bezeichneten Leistungen regelmäßig im Namen und auf Rechnung von B2M. Der Karteninhaber erhält an der Kasse lediglich einen Lieferschein.Abweichend hiervon kann bei dem Bezug von Mineralölprodukten und Zusatzleistungen in bestimmten Ländern, welche im webbasierten Kundenportalaufgeführt sind, sowie bestimmter Zusatzleistungen (z. B. Mauten) die Leistung auch durch einen Partner im eigenen Namen und auf eigene Rechnungerfolgen. In diesem Fall übernimmt B2M die Abrechnung dieser Zusatzleistungen, die Rechnungsstellung erfolgt jedoch direkt durch den Verkäufer.

 

1.4 Die Betreuung des Kunden erfolgt durch das Aral Fleet Solutions Team. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Unternehmer).

 

1.5 Mit Übermittlung seines Antrags auf Nutzung der bp + Aral Routex Card – sei es auf postalischem Weg, online oder per E-Mail – erkennt der Kunde dieausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Annahme des Antrags durch den Aussteller erfolgt durch Übersendung der E-Mailmit dem Aktivierungslink für das webbasierte Kundenportal.

 

1.6 Abweichende Bedingungen werden für den Aussteller insoweit verbindlich, als der Aussteller sie im Einzelfall schriftlich anerkennt.


2. Leistungsumfang; Akzeptanzstellen und Preise

2.1 Die bp + Aral Routex Card berechtigt den Kunden, Leistungen bei leistungserbringenden Stellen („Akzeptanzstellen“) gegen Vorlage der bp + Aral Routex Cardbzw. Vorhalten der bp + Aral Fuel & Charge Card an die Ladestation bzw. an bestimmten Ladestationen mit Hilfe der App durch Scannen des QR-Codes oderEingabe der Ladesäulennummer zu beziehen. Die Leistungen, die dem Kunden über die bp + Aral Routex Card zur Verfügung stehen, bestimmen sich nachder Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Aussteller. Eine jeweils aktuelle Liste der verfügbaren Leistungen kann im webbasierten Kundenportalheruntergeladen oder vom Aussteller angefordert werden. Die bp + Aral Routex Card ist grundsätzlich international gültig, außer es ist ein „L“ aufgeprägt, dannist die Karte ausschließlich im Großherzogtum Luxemburg gültig.

 

2.2 Leistungen erfolgen zu den am Verkaufstag geltenden Preisen der jeweiligen Akzeptanzstelle, es sei denn, der Kunde und der Aussteller haben etwas anderesvereinbart.

 

2.3 Sofern B2M dem Kunden mitteilt, dass für das Laden von Strom die bp + Aral Fuel & Charge Card gesondert aktiviert werden muss, wird B2M die zurAktivierung erforderlichen Schritte dem Kunden mitteilen. Für alle anderen Funktionen, insbesondere Tankvorgänge, ist keine Aktivierung erforderlich,sondern die Karte direkt nach Zusendung einsetzbar.

 

2.4 Der Netzanbieter ist für die Sicherheit und das einwandfreie Funktionieren der Ladestationen und der zum Aufladen erforderlichen Hilfsmittel im Einklang mitden geltenden Gesetzen verantwortlich. Der Aussteller haftet nicht für die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit oder Defekte der Ladestationen des Netzbetreibersund/oder der zum Aufladen genutzten Hilfsmittel oder für Schäden, die im Rahmen des Aufladevorgangs entstehen.

 

2.5 Die bp + Aral Fuel & Charge Card ist nur an ausgewählten Ladestationen nutzbar. Eine Beschränkung der Nutzung der bp + Aral Fuel & Charge Card aufbestimmte Ladestationen oder auf Ladestationen in bestimmten Ländern oder Regionen durch den Kunden ist nicht möglich.

 

2.6 Die Leistungen werden von der jeweiligen Akzeptanzstelle bereitgestellt. Ein Anspruch auf Abruf einer Leistung oder Akzeptanz einer bp + Aral Routex Cardan einer Akzeptanzstelle besteht nicht. Der Aussteller und die Akzeptanzstellen unterliegen daher keinem Leistungszwang. Insbesondere können auch keineAnsprüche bei Auftreten von Versorgungsschwierigkeiten oder bei Änderungen des Netzes der Akzeptanzstellen geltend gemacht werden.

 

2.7 Die bp + Aral Routex Card unterliegt den Regelungen der PSD2 für regulierte Zahlungsdienste.


3. Ausgabe von physischen und virtuellen Karten

3.1 Der Aussteller übersendet die vom Kunden bestellten physischen personen- oder fahrzeugbezogenen bp + Aral Routex Card an die im Antrag angegebeneAnschrift, soweit nicht anderweitig vereinbart. Die bp + Aral Routex Card bleibt Eigentum des Ausstellers. Sie ist nicht übertragbar und darf nur durchden oder die vom Kunden vorgesehenen Nutzer („Karteninhaber“) personen- oder fahrzeugbezogen verwendet werden. Karteninhaber können bei einerfahrzeugbezogenen bp + Aral Routex Card auch mehrere natürliche Personen sein.

 

3.2 Jeder bp + Aral Routex Card des Kunden muss im webbasierten Kundenportal eine „PIN“ zugewiesen werden. Die „PIN“ kann vom Kunden entwedereinheitlich für alle bp + Aral Routex Card des Kunden („Firmen-PIN“) oder individuell für jede bp + Aral Routex Card („Wunsch-PIN“) definiert werden. Eine vomKunden definierte PIN wird dem Kunden nicht gesondert bekannt gegeben. Für Ersatz- bzw. Folgekarten gilt die PIN fort.

 

3.3 Bestellt der Kunde virtuelle bp + Aral Routex Tankkarten übersendet der Aussteller die Registrierungsdaten zur Einbindung der virtuellen bp + Aral RoutexTankkarten in eine von B2M definierte digitale Wallet per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse des Karteninhabers.

 

3.4 Bei der Nutzung der virtuellen bp + Aral Routex Tankkarte erfolgt die Verifizierung über das Endgerät des Karteninhabers.

 

3.5 Sofern nicht in diesen AGB spezielle Klauseln für die virtuellen bp + Aral Tankkarten enthalten sind, gelten alle Regelungen für die bp + Aral Tankkarten auchfür die virtuellen bp + Aral Tankkarten.


4. Webbasiertes Kundenportal

4.1 Der Aussteller bietet dem Kunden einen Online-Zugang zu seinen Analyse- und/oder Abrechnungsdaten sowie zur Verwaltung weiterer Daten über einengeschützten Bereich im Internet, dem webbasierten Kundenportal („Kundencenter“). Im Kundencenter stehen dem Kunden das Kartenmanagement und derZugang zu verschiedenen Services zur Verfügung. Neben kostenlosen Kundencenter-Dienstleistungen existieren ggf. weitere gebührenpflichtige Services,die nach gesonderter Bestellung genutzt werden können. Der Kunde gewährleistet, dass nur von ihm autorisierte Personen im Kundencenter Änderungenvornehmen, bzw. Erklärungen für ihn abgeben.


4.2 Der Nutzung des Kundencenters liegen ergänzend die der Webseite https://www.aral.de/de_lu/luxembourg/home/bp-aral-routex-card/nutzungsbedingungen-bp-aral- routex-card.html zu entnehmenden Nutzungsbedingungen für das jeweilige webbasierte Kundenportal zugrunde, die auch Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.


4.3 Mit Beendigung des BP + Aral Routex Card-Vertrags endet zugleich das Recht zur Nutzung des Kundencenters.


5. App für Ladevorgänge mit der bp + Aral Fuel & Charge Card

5.1 Informationen zu den Standorten der Ladestationen (Adresse), deren aktuelle Verfügbarkeit und die Kosten pro Einheit können der Kunde oder derKarteninhaber über die im Google Play Store für Android Geräte und im App Store für Apple-Geräte erhältliche und kostenfreie Aral Fuel & Charge CardApp oder bp Fuel & Charge Card App (nachfolgend „App“) abrufen. Die Bereitstellung der Daten zu Standort und Verfügbarkeit erfolgt ausschließlich zuInformationszwecken und ist unverbindlich.

 

5.2 Sofern Standorte von Ladestationen in der App nicht angezeigt werden, stehen diese (derzeit) nicht zur Verfügung. Ein Anspruch des Kunden an diesen nichtzur Verfügung stehenden Standorten zu laden, besteht nicht.

 

5.3 An den Ladestationen ist eine Verifizierung über die App mithilfe eines Endgerätes des Kunden erforderlich. Sofern an einzelnen Ladestationen technischmöglich, kann auch eine Verifizierung über ein Pin Pad erfolgen.


6. Entgelte

6.1 Die Akzeptanzstellen und ihr Personal sind nicht weiter verpflichtet, die Berechtigung desjenigen, der eine bp + Aral Routex Card für Waren und Dienstleistungen(außer Strom) nutzt, zu prüfen, solange eine Online-Authentifizierung erfolgt durch die Eingabe der korrekten PIN oder eines anderen dem Kunden von B2Mmitgeteilten Sicherheitsverfahren oder falls dies nicht möglich sein sollte, (i) durch eine mit der auf der Rückseite der bp + Aral Routex Card übereinstimmendeUnterschrift legitimiert hat oder (ii) durch die Akzeptanzstelle eine .berprüfung des auf der Vorderseite der bp + Aral Routex Card aufgeprägten amtlichenKennzeichens stattgefunden hat. Für den Bezug von Strom gelten die unter Ziffer 5 ausgeführten Regelungen. Bei Nutzung der virtuellen bp + Aral RoutexCard erfolgt eine Online-Authentifizierung durch eine Verifizierung über das Endgerät des Karteinhabers oder mithilfe eines anderen dem Kunden von B2Mmitgeteilten Sicherheitsverfahrens. Leistungen gelten als erbracht und durch den Karteninhaber namens und in Auftrag des Kunden anerkannt, auch in Höheeines etwaig ausgewiesenen Betrages, wenn mindestens eine der vorstehend aufgeführten Bedingungen erfüllt ist.

B2M behält sich das Recht vor, neue Verfahren zur Kartensicherheit einzuführen, bestehende Verfahren zu ändern oder anzupassen. Insbesondere kann B2Mdem Kunden zusätzlich weitere digitale Verfahren (z. B. In-Vehicle-Payments) anbieten. Soweit nicht anderweitig bestimmt, gelten die AGB entsprechendauch für diese weiteren Verfahren. Zusätzlich oder ergänzend kann B2M die Nutzung dieser Verfahren von weitergehenden Bedingungen abhängig machen.Der Kunde wird die von B2M zur Transaktionssicherheit (z. B. Absicherung von In-App-Payments) mitgeteilten Verfahren befolgen. B2M ist nicht verpflichtet,Transaktionen auszuführen, die nicht den Vorgaben des mitgeteilten Verfahrens entsprechen. Auf die Geltung von Ziffer 10.1 wird ausdrücklich hingewiesen.

 

6.2 Durch Einsatz der bp + Aral Routex Card durch den Karteninhaber ermächtigt der Kunde den Aussteller unwiderruflich, seine Forderungen im eigenen Namen,Forderungen eines Partners in dessen Namen einzuziehen oder die Forderung zu erwerben und im eigenen Namen einzuziehen und dabei jeweils etwaentstandene Leistungsentgelte oder Kosten in Rechnung zu stellen.

 

6.3 Bei der Begleichung von Gebühren, die für die Benutzung von Straßen im In- und Ausland erhoben werden oder ähnlich gearteten Gebühren („Maut“),beauftragt der Kunde den Aussteller, in seinem Namen und für seine Rechnung die von ihm geschuldeten Gebühren an die Betreiber der Maut abzuführen.Die Ansprüche auf Vorschuss und Aufwendungsersatz gegen den Kunden wird der Aussteller vom Betreiber der Maut erwerben und dem Kunden in Formder Abrechnung weiterbelasten. Der Aussteller übernimmt keine Haftung für schuldhaftes Verhalten des Betreibers der Maut, insbesondere für Fehler beider Datenübermittlung. Fehlerhafte Datenübermittlung durch den Betreiber der Maut entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungengegenüber dem Aussteller. Der Kunde ermächtigt den Aussteller, Daten und Informationen im Rahmen des Mautservices an den Betreiber der Maut undweiteren bei der Mautabrechnung involvierten Parteien weiterzuleiten, Daten und Informationen zu erhalten und zu verwerten. Der Aussteller behält sich imHinblick auf die Abrechnung der Maut vor, die Zusage zur Abrechnung der Maut zurückzuziehen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn der Kunde seinenvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

 

6.4 Für die Inanspruchnahme von einzelnen Zusatzleistungen kann eine gesonderte Anmeldung erforderlich sein. Diese Anmeldung kann mit einer Erfassung vonDaten des Kunden in den Systemen Dritter (z. B. Mautbetreiber) einhergehen.


7. Entgelte

Für die vom Aussteller erbrachten Leistungen berechnet dieser dem Kunden die vereinbarten Entgelte. Die jeweils aktuelle Preis- und Gebührenübersicht zurbp + Aral Routex Card und bp + Aral Fuel & Charge Card sowie die Übersicht EuropaServices und Preise kann unter https://www.aral.de/de_lu/luxembourg/home/download.html (deutsch) und https://www.aral.de/fr_lu/luxembourg/home/download.html (französisch) heruntergeladen oder vom Ausstellerangefordert werden. Kartengebühren werden immer für den vollen Monat berechnet, auch wenn die Gültigkeit der jeweiligen Karte vorher endet.

 

8. Abrechnung

8.1 Sämtliche Forderungen aus dem Einsatz der Karte sowie vom Aussteller berechnete Entgelte werden dem Kunden in den vereinbarten Zeitabständenelektronisch in Rechnung gestellt und sind sofort fällig, soweit nicht anderweitig vereinbart.

 

8.2 Die Rechnung wird dem Kunden im pdf-Format entweder per E-Mail als Anhang oder per E-Mail mit Downloadlink zur Verfügung gestellt; eine qualifizierteelektronische Signatur wird von B2M nicht geschuldet und B2M kann im freien Ermessen die Art des Rechnungsversands wählen. Der Kunde ist für daszeitgerechte Herunterladen und die elektronische Speicherung der elektronischen Rechnung selbst verantwortlich. Er trägt die alleinige Verantwortung für dieErfüllung seiner gesetzlichen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten.

 

8.3 Gegenüber den Zahlungsansprüchen ist eine Aufrechnung oder Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen, soweitGegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

8.4 Die Rechnung ist in Euro auszugleichen. Belastungen in anderen Währungen als Euro werden in Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt an dem Tag, andem die Transaktion in der Verrechnungszentrale ankommt, zu dem durch die Europäische Zentralbank veröffentlichten und zum jeweiligen Stichtag gültigen EURO-Referenzkurs (www.ecb.europa.eu/stats/exchange/ eurofxref/html/index.en.html) der entsprechenden Landeswährung in Euro („Referenzwechselkurs“).Sollte für einen bestimmten Transaktionstag kein EURO-Referenzkurs verfügbar sein, so erfolgt die Umrechnung gemäß dem letzten verfügbaren Kurs,welcher dem Transaktionstag vorausgegangen ist. Änderungen des Umrechnungswechselkurses, die sich aus einer Änderung des Referenzwechselkursesergeben, gelten unmittelbar und ohne Zustimmung durch den Kunden. Sofern die Europäische Zentralbank für einzelne Währungen keinen Wechselkurs zumEuro veröffentlicht, werden die Wechselkurse der jeweiligen nationalen Zentralbanken der Länder genutzt, in denen die jeweilige Währung gültig ist. B2Mist berechtigt, für die Umrechnung von Fremdwährungen und zum Ausgleich von Kursänderungsrisiken eine Umrechnungs-Gebühr zu erheben, die aus derentsprechenden Preis- und Gebührenübersicht zur bp + Aral Routex Card und bp + Aral Fuel & Charge Card in ihrer jeweils gültigen Fassung hervorgeht.

 

8.5 Eine Rechnung des Ausstellers gilt als anerkannt, sofern ihr nicht binnen 4 Wochen nach Rechnungsdatum in Textform widersprochen wird; der Widerspruchentbindet jedoch nicht von der Zahlungsverpflichtung.


9. SEPA-Lastschrift

9.1 Für den Forderungseinzug erteilt der Kunde dem Aussteller ein SEPA-Firmenlastschriftmandat.Der Kunde und der Aussteller vereinbaren, dass die Erteilung des SEPA-Firmenlastschriftmandats online erfolgen kann. Die Einzelheiten für die Online-Erteilung des SEPA-Firmenlastschriftmandats werden dem Kunden vom Aussteller mitgeteilt. Der Kunde erkennt ausdrücklich die Möglichkeit an, ein SEPAFirmenlastschriftmandatonline wirksam zu erteilen.

 

9.2 Der Aussteller wird dem Kunden mindestens einen Bankgeschäftstag vor Abbuchung der Lastschrift über den Betrag und das Datum der Abbuchunginformieren. Bankgeschäftstage entsprechen dem Target2 Kalender. Diese sind Stand April 2023 die Tage Montag bis Freitag, soweit nicht einer dieserTage der 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 25. Dezember oder 26. Dezember ist. Über Änderungen kann sich der Kunde sich auf den Seiten derEuropäischen Zentralbank oder der Deutschen Bundesbank informieren.


10. Nutzungsbedingungen und Sperren der Karte

10.1 Der Aussteller behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, eine Leistung abzulehnen bzw. durch die Akzeptanzstelle ablehnen zulassen, wenn diese – einzeln oder im Zusammenhang mit vorerbrachten und noch nicht abgerechneten Leistungen – ein vom Aussteller festgelegtes Limitoder einen Umfang übersteigt, der bei bestimmungsgemäßer Nutzung der bp + Aral Routex Card regelmäßig erreicht werden kann. Der Aussteller istberechtigt, der bp + Aral Routex Card Limits zuzuweisen und, sofern er berechtigt wäre, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich zu kündigenoder die Aral Tankkarte (ROUTEX) zu sperren, zu ändern oder Produktgruppen zu sperren und Transaktionen, die über die Limits hinausgehen oder gesperrteProduktgruppen enthalten, abzulehnen. Der Aussteller wird dem Kunden eine Veränderung etwaiger Limits, bzw. die Sperrung von Produktgruppen mitangemessener Vorlaufzeit telefonisch oder in Textform mitteilen.

 

10.2 Der Aussteller und der Kunde vereinbaren, dass der Aussteller das Recht hat, eine oder alle bp + Aral Routex Card des Kunden zu sperren, wenn

a) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der bp + Aral Routex Card dies rechtfertigen;

b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der bp + Aral Routex Card besteht. Hierzu zählt auch, wenn einzelne odermehrere Leistungsabrufe einen Umfang übersteigen, der bei bestimmungsgemäßer Nutzung der bp + Aral Routex Card regelmäßig nicht erreichtwird oder die zugewiesenen Limits übersteigen;

c) ein wesentlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann; oder

d) der Kunde oder ein Karteninhaber gegen Ziffer 11.8 verstößt.

 

10.3 Die Akzeptanzstellen sind berechtigt, eine ungültige oder gesperrte bp + Aral Routex Card einzuziehen. Bei dreifacher falscher PIN-Eingabe kann eineInanspruchnahme einer Leistung aus Sicherheitsgründen zeitweise ausgeschlossen werden.

 

10.4 Der Kunde kann die bp + Aral Routex Card jederzeit durch den Aussteller sperren lassen. Die Anzeige hat über das Kundencenter zu erfolgen. Sollte dies nichtmöglich sein, hat die Anzeige schriftlich an Aral Card Service, 36, route de Longwy, L-8080 Bertrange oder per E-Mail aralcard@aral.lu zu erfolgen.


11. Sorgfaltspflichten des Kunden

11.1 Der Kunde und der Karteninhaber werden die bp + Aral Routex Card vor unberechtigtem Zugriff schützen. Die physische bp + Aral Routex Card ist mitbesonderer Sorgfalt aufzubewahren und zu verwenden, um zu verhindern, dass sie abhandenkommt und/oder missbräuchlich genutzt wird. Unmittelbarnach Erhalt der bp + Aral Routex Card haben der Kunde und der Karteninhaber alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die bp + Aral Routex Card,etwaige PINs der bp + Aral Routex Card und etwaige mit der virtuellen bp + Aral Routex Card zu nutzenden Apps gegen unberechtigten Zugriff zu schützen.

 

11.2 Insbesondere gilt:

a) Unterschrift: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die als Karteninhaber vorgesehene Person unverzüglich physische bp + Aral RoutexCard an der dafür vorgesehenen Stelle unterzeichnet. Bei einer fahrzeugbezogenen bp + Aral Routex Card muss das Unterschriftsfeld mit dempolizeilichen Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs ausgefüllt werden.

b) Geheimhaltung der PINs und der Kennwörter: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nur die vom Kunden als Karteninhaber vorgesehenenPersonen Kenntnis von den PINs und dem Kennwort erlangen. Eine PIN darf insbesondere nicht auf der bp + Aral Routex Card vermerkt oder inanderer Weise zusammen mit der bp + Aral Routex Card oder im Fahrzeug des Kunden aufbewahrt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass jeder,der im Besitz der bp + Aral Routex Card ist und die PIN bzw. –das Kennwort kennt, Leistungen bei Akzeptanzstellen zu Lasten des Kunden inAnspruch nehmen kann. Dies gilt auch, wenn die bp + Aral Routex Card des Kunden kopiert wird und die kopierte Karte mit dem PIN eingesetztwird, da für diesen Fall vermutet wird, dass eine Sorgfaltspflichtverletzung des Kunden jedenfalls bei der Aufbewahrung des PINs vorlag. Diekopierte bp + Aral Routex Card wird in diesem Fall ebenfalls als bp + Aral Routex Card des Kunden behandelt. Dem Kunden ist es unbenommen,vorgenannte Vermutung zu entkräften.

c) Verwendung der Karte: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Karteninhaber bei der Verwendung der bp + Aral Routex Card allenotwendigen und zumutbaren Vorkehrungen trifft, um ein Ausspähen der PIN durch Unbefugte zu verhindern. Hierzu gehört insbesondere, dassdie Eingabe der PIN nur verdeckt erfolgen darf.

d) Sicherheit von Peripheriegeräten und Verbindungen: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche von ihm im Zusammenhang mitdiesem Vertrag genutzten Peripheriegeräte (Mobiltelefone, Computer, etc.) und Verbindungen (Mobilfunk, Internet, etc.) ausreichend vor einerunbefugten Nutzung durch Dritte geschützt sind.

 

11.3 Der Kunde verpflichtet sich, jeden Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen der physischen bp + Aral Routex Card unverzüglich dem Ausstellerbekannt zu geben und die Sperrung der bp + Aral Routex Card nach Maßgabe von Ziffer 10.4 zu veranlassen. Im Falle der virtuellen bp + Aral RoutexCard muss das gestohlene oder verlorene Gerät deaktiviert werden. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten entsprechend, wenn Anhaltspunkte für einemissbräuchliche Verwendung der bp + Aral Routex Card oder zu der Annahme bestehen, dass Unbefugte, z. B. durch Ausspähen der PIN, Kenntnis von derPIN erlangt haben. Wird die bp + Aral Routex Card gestohlen oder missbräuchlich verwendet, hat der Kunde unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten,eine Kopie der Anzeige an den Aussteller weiterzuleiten und den Aussteller über den Fortgang des Verfahrens zu informieren. Unter missbräuchlicher Nutzungim vorstehenden Sinne sind auch solche Transaktionen zu verstehen, die mit einer gefälschten bp + Aral Routex Card vorgenommen werden.

 

11.4 Der Kunde kann eine bp + Aral Routex Card im Kundencenter zur Löschung melden, wenn diese bp + Aral Routex Card nicht mehr eingesetzt werden soll. DieMeldung einer bp + Aral Routex Card zur Löschung bewirkt nicht deren Sperrung; eine Sperrung hat der Kunde, wie in vorstehender Ziffer 10.4 beschrieben,gesondert zu veranlassen. Die bp + Aral Routex Card darf nach der Löschmeldung nicht mehr eingesetzt werden. Im Falle der virtuellen bp + Aral Routex Cardmuss diese auf dem Endgerät deaktiviert werden.

 

11.5 Zur Löschung gemeldete bp + Aral Routex Card, gesperrte bp + Aral Routex Card, nach Verlust wiedergefundene oder anderweitig zu entwertende bp + AralRoutex Card sind unbrauchbar zu machen und an Aral Card Service, 36, route de Longwy, L-8080 Bertrange zu senden oder fachgerecht zu entsorgen. Im Falleder Nichtrücksendung geht der Aussteller von einer endgültigen Vernichtung der unbrauchbar gemachten bp + Aral Routex Card durch den Kunden aus.

 

11.6 Der Kunde muss sicherstellen, dass bei der Nutzung der bp + Aral Fuel & Charge Card an Ladestationen alle von ihm verwendeten Geräte (bspw. Ladekabel)den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für die entsprechende Nutzung zugelassen sind.

 

11.7 Im Hinblick auf die mit der bp + Aral Fuel & Charge Card nutzbare Ladeinfrastruktur weist der Aussteller darauf hin, dass ein regelmäßiges Überlastender Batterie mit zu viel Ladeleistung oder unpassender Ladekonfiguration, die Lebensdauer der Batterien garantierelevant verkürzen kann, sofern dasBatteriemanagementsystem solche Vorgänge nicht verhindert. Der Aussteller empfiehlt, sich vor Nutzung der Ladeinfrastruktur mit den Bestimmungendes Fahrzeugherstellers vertraut zu machen. Diese geben Aufschluss über Vorgehensweisen beim Laden des Fahrzeugs sowie dessen Kompatibilität mitLadeangeboten und Leistungsverfügbarkeit.

 

11.8 Beim Bezug des Produktes LNG gelten spezielle Sicherheitsvorgaben nach den jeweils gültigen Bestimmungen und entsprechend der Ausschilderungder jeweiligen Akzeptanzstelle vor Ort. Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Karteninhaber mit entsprechender Einweisung und der notwendigenQualifikation zum Umgang und Betankung mit LNG solche Betankungen vornehmen und die Sicherheitsvorgaben bei jeder Betankung mit LNG vollständigeinhalten.


12. Mitteilungspflichten

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, Veränderungen seiner wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse, insbesondere Änderungen der Rechtsform seines Unternehmensund Veränderungen des Firmensitzes oder der Adresse, Änderungen seiner Bankverbindung oder des amtlichen Kennzeichens des auf der bp + Aral RoutexCard genannten Fahrzeugs unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Personenbezogene bp + Aral Routex Card sind bei Wegfall der Nutzungsberechtigung desKarteninhabers unverzüglich gemäß Ziffer 11.4 zur Löschung anzumelden, vom Karteninhaber einzufordern und entwertet an den Aussteller zurückzusenden.Gleiches gilt für fahrzeugbezogene bp + Aral Routex Card bei Stilllegung oder Verkauf des Fahrzeugs.

 

12.2 Der Kunde wird nach Aufforderung durch den Aussteller Informationen zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere durch Vorlage vonJahresabschlüssen, zur Verfügung stellen.

 

12.3 Sofern der Kunde im Kundenantrag eine luxemburgische Adresse angegeben hat, behandelt B2M dies umsatzsteuerrechtlich als luxemburgischenGeschäftssitz. Sollte der Kunde seinen umsatzsteuerrechtlich relevanten Geschäftssitz nicht in Luxemburg haben, wird Kunde B2M informieren.

 

12.4 Der Kunde ist verpflichtet, B2M seinen Status als Wiederverkäufer für Elektrizität der im Rahmen der bp + Aral Fuel & Charge Card erbrachtenLeistungen rechtzeitig vor dem ersten Leistungsbezug mitzuteilen. Hierzu übersendet der Kunde B2M eine Kopie der durch sein Finanzamt ausgestelltenWiederverkäuferbescheinigung bzw. falls diese nicht vorliegt eine schriftliche Bestätigung, dass er Wiederverkäufer von Strom ist. Diese Bescheinigung mussmindestens 14 Tage vor dem ersten Leistungsbezug mit der bp + Aral Fuel & Charge Card per E-Mail oder Fax zugesendet werden. Der Kunde ist darüberhinaus verpflichtet, die Bescheinigung betreffend seines Wiederverkäuferstatus aktuell zu halten und Anschlussbescheinigungen jeweils rechtzeitig vor Ablaufder aktuellen Bescheinigung vorzulegen. Erfolgt keine Mitteilung über den Status oder läuft eine Bescheinigung ab, ohne dass eine Anschlussbescheinigungvorgelegt wird, geht der Aussteller davon aus, dass der Kunde kein Wiederverkäufer der Leistung (mehr) ist. Legt der Kunde die (Anschluss-) Bescheinigungnicht rechtzeitig vor, sondern reicht diese nach erfolgter Rechnungsstellung ein, so korrigiert der Aussteller die Rechnungen für alle Ladevorgänge, für diedie Bescheinigung gilt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Aussteller sämtliche wirtschaftlichen Nachteile zu ersetzen, die dem Aussteller durch die verspäteteEinreichung der (Anschluss-)Bescheinigung entstehen. Entsprechendes gilt, sollte die jeweils zuständige Finanzbehörde nachträglich feststellen, dass derErwerber entgegen seiner schriftlichen Auskunft kein Wiederverkäufer für Elektrizität ist.


13. Vertragslaufzeit und Geltungsdauer der bp + Aral Routex Card

13.1 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

 

13.2 Eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist jederzeit zulässig. Als wichtiger Grund, der den Aussteller zur Kündigungberechtigt, können insbesondere Missbrauch der bp + Aral Routex Card durch den Karteninhaber oder den Kunden, Rücklastschriften, Zahlungsverzug,Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten (drohender Vermögensverfall), nicht innerhalb angemessener Frist erbrachte Sicherheiten oder die Verschlechterungder Werthaltigkeit erbrachter Sicherheiten, soweit hierdurch die Erfüllung von Forderungen gefährdet ist, sowie grobe Verstöße gegen die den Kunden unterdiesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treffenden Verpflichtungen, die der Kunde zu vertreten hat, einschließlich Verstößen gegen die Grundsätze descode of conduct, sein. Liegt der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung durch den Kunden, ist eine Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zurAbhilfe bestimmten angemessenen Frist bzw. einer erfolglosen Abmahnung möglich, es sei denn, dies ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessenentbehrlich. Der Aussteller ist berechtigt, im Falle einer außerordentlichen Kündigung die betroffenen Karten unmittelbar zu sperren.

 

13.3 bp + Aral Routex Card ist während des Bestehens des Vertragsverhältnisses bis zum letzten Tag des eingeprägten Verfallmonats gültig. Erneuerungskarten(„Folgekarten“) werden ohne Aufforderung übersandt, es sei denn, das Vertragsverhältnis wurde zuvor beendet oder die jeweilige Karte wurde über einenZeitraum von vier Monaten vor dem letzten Tag des eingeprägten Verfallsmonats nicht genutzt.

 

13.4 Wird der Vertrag gekündigt, verliert die bp + Aral Routex Card mit Beendigung des Vertrags ihre Gültigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, die ausgegebenenphysischen Karten unaufgefordert und unverzüglich nach Vertragsbeendigung an die vom Aussteller bezeichnete Stelle zurückzusenden und virtuelle Kartenaus den genutzten Endgeräten zu löschen.


14. Sicherheiten und Eigentumsvorbehalt

14.1 Der Aussteller ist berechtigt, vom Kunden angemessene Sicherheiten zur Sicherung von Ansprüchen des Ausstellers, einschließlich zukünftiger oder bedingterAnsprüche, zu verlangen und/oder Abschlagszahlungen zu fordern. Als Sicherheit ist nach Wahl des Ausstellers unter Berücksichtigung der Interessendes Kunden entweder eine Bankgarantie eines im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Kreditinstituts oder eine durch den Aussteller bestimmteBarsicherheit beizubringen.

 

14.2 Der Aussteller kann eine Bestellung von angemessenen Sicherheiten unter Setzung einer angemessenen Frist auch dann verlangen, wenn der Ausstellerbei Vertragsschluss auf die Bestellung einer Sicherheit verzichtet hat. Voraussetzung eines solchen nachträglichen Verlangens einer Sicherheitenbestellungist, dass objektive Anhaltspunkte für ein erhöhtes Ausfallrisiko von Forderungen gegen den Kunden bestehen bzw. bekannt werden oder eine entsprechendeRisikoerhöhung einzutreten droht. Der Aussteller ist unter den gleichen Voraussetzungen auch berechtigt, vom Kunden eine Erhöhung von Sicherheiten zufordern, wobei für die Betrachtung der Risikoerhöhung der Zeitpunkt des vorhergehenden Sicherungsverlangens maßgeblich ist. Anhaltspunkte für eineRisikoerhöhung können insbesondere die Ausweitung des Abnahmevolumens oder die Änderung der wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verhältnisse desKunden, beispielsweise bei Änderung der Rechtsform des Kunden, Nichteinlösung von Lastschriften (sog. Rücklastschrift) oder einer Bonitätsveränderung,Änderung des Lastschriftverfahrens sowie einer Verschlechterung der Werthaltigkeit von bestellten Sicherheiten sein.

 

14.3 Nach dem Ende der Vertragsbeziehung wird eine vom Kunden gestellte Sicherheit unaufgefordert freigegeben, sobald kein Sicherungsbedürfnis desAusstellers mehr gegeben ist. Darüber hinaus wird der Aussteller nach Aufforderung durch den Kunden Sicherheiten freigeben, soweit der realisierbare Wertder Sicherheiten das Sicherungsinteresse des Ausstellers nicht nur vorübergehend übersteigt.

 

14.4 Der Aussteller behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der übrigen Forderungenaus der Geschäftsverbindung vor. Soweit Waren im Namen von Partnern oder unmittelbar durch Partner geliefert werden, wirkt der Eigentumsvorbehaltzu Gunsten des jeweiligen Partners. Im Falle der Nichtzahlung einzelner Forderungen aus diesem Vertrag oder bei einem dem Kunden schriftlich bekanntgegebenen Ausschluss von der Belieferung werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Sofern der Kunde gegen Vorauskasse beliefert wird, gilt diese Ziffernicht.


15. Reklamation und Mängel

Mängel der erbrachten Leistungen, die bei ordnungsgemäßer Mängeluntersuchung erkennbar sind (offenkundige Mängel), sind unverzüglich, spätestens aberinnerhalb von 24 Stunden, nicht offenkundige Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu reklamieren. M.ngelrügen begründen kein Zurückbehaltungsrechtund berühren die Verpflichtung zum Ausgleich der Abrechnung nicht, soweit nicht bei Fälligkeit der Abrechnung etwaige Mängel unbestritten oder gegenüberdem Aussteller rechtskräftig festgestellt sind.


16. Haftung bei missbräuchlicher oder unbefugter Nutzung

16.1 Der Aussteller übernimmt die Haftung für alle Schäden, die aus einer unbefugten oder missbräuchlichen Verwendung der bp + Aral Routex Card ab Eingangder Sperrmeldung bei der in Ziffer 10.4 bezeichneten Stelle entstehen, es sei denn, ein schuldhaftes Verhalten des Karteninhabers oder Kunden hat zurEntstehung des Schadens beigetragen. In diesem Fall bestimmt sich die Schadensverteilung nach den Grundsätzen des luxemburger Code Civil. Bei groberFahrlässigkeit oder Vorsatz des Karteninhabers oder Kunden sind Schäden in voller Höhe vom Kunden zu tragen. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt insbesonderebei einer Verletzung der Verpflichtungen aus Ziffer 11 durch den Kunden oder den Karteninhaber vor.

 

16.2 Etwaige Rechte des Ausstellers oder des Kunden gegenüber demjenigen, der die bp + Aral Routex Card unbefugt oder missbräuchlich verwendet, bleibenunberührt.


17. Haftung des Ausstellers

17.1 Der Aussteller – insbesondere bei im Ausland von ihm erbrachten Leistungen oder gelieferten Waren – haftet nicht für die Möglichkeit, die Umsatzsteuer oderähnliche Steuern zurückzuerhalten oder als Vorsteuer absetzen zu können.

 

17.2 Die Haftung des Ausstellers ist außer in Fällen der (i) schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) der schuldhaften Verletzungvertragswesentlicher Pflichten (d. h. einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf derenEinhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) und (iii) des Vorsatzes, der Arglist oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Im Falle von (iii) ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Unterdenselben Voraussetzungen ist die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Ausstellers und der Partner sowieAkzeptanzstellen gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Als Erfüllungsgehilfen im Sinne dieser Bestimmungen gelten auch die jeweiligen Betreiber undMitarbeiter der jeweiligen Akzeptanzstellen; soweit es sich nicht um leitende Mitarbeiter der jeweiligen Akzeptanzstellen handelt, gelten diese als einfacheErfüllungsgehilfen.

 

17.3 Im Falle von Sach- und Vermögensschäden ist der Umfang der Haftung des Ausstellers, seiner Partner, der Akzeptanzstellen und seiner Erfüllungsgehilfen aufden vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

17.4 Sofern der Kunde für die Nutzung etwaiger Funktionen der bp + Aral Routex Card auf öffentlich verfügbare Kommunikationsinfrastruktur, Netzwerke, Internet,o. Ä. angewiesen ist, steht B2M nicht dafür ein, dass diese jederzeit fehler- und unterbrechungsfrei zur Verfügung steht und haftet nicht für Schäden, dieaufgrund von Unterbrechungen, Fehlern oder Mängeln dieser entstehen. Sofern B2M für die Akzeptanz der bp + Aral Routex Card auf öffentlich verfügbareKommunikationsinfrastruktur, Netzwerke, Internet, o. Ä. angewiesen ist, steht B2M nicht dafür ein, dass diese jederzeit fehler- und unterbrechungsfrei zurVerfügung steht und haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Unterbrechungen, Fehlern oder Mängeln dieser entstehen, sofern B2M diese nicht zuvertreten hat.

 

17.5 Die Haftung aufgrund gesonderter übernommener Garantie sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt von dieser Ziffer 17 unberührt.

 

17.6 Artikel 73 PSD2 und 89 PSD2 bleiben hiervon unberührt. Aussteller haftet für einen Schaden, der wegen nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteterAusführung einer Transaktion entsteht und der nicht bereits von Artikel 89 PSD2 erfasst ist, bis zu einem Betrag von EUR 12.500,- pro Transaktion. Dies giltnicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für einen etwaigen Zinsschaden und für Gefahren, die Aussteller besonders übernommen hat.

 

17.7 Ansprüche und Einwendungen des Kunden gegen Aussteller sind ausgeschlossen, wenn der Kunde Aussteller nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag derBelastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaften Zahlungsvorgang über den aus seiner Sicht nicht autorisierten oder fehlerhaften Zahlungsvorgangschriftlich informiert.


18. Nichtanwendbare Vorschriften

B2M und der Kunde vereinbaren, dass die Artikel 40, 41, 44, 45, 46, 52, 53, 60 der PSD2, Artikel 62 Abs. 1 der PSD2, die Artikel 54, 55, 64 Abs. 3, die Artikel 80sowie 72, 74, 76, 77, 89 der PSD2 nicht anzuwenden sind. Ferner vereinbaren B2M und der Kunde eine andere als die in Artikel 71 Abs. 1 der PSD2 vorgeseheneFrist.


19. Streitbeilegung; Schlichtungsstelle

Bei Beschwerden kann sich der Kunde an Aral Card Service, 36, route de Longwy, L-8080 Bertrange oder per E-Mail an aralcard@aral.lu wenden. Ausstellerund der Kartenkunde vereinbaren, dass die B2M Beschwerden auch in Textform, insbesondere als E-Mail, an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adressebeantworten kann.

Aussteller nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank teil. Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens regeltdie Finanzschlichtungsstellenverordnung, die auf Anfrage dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Weitere Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren findensich auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de). Der Kunde hat die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit B2M denSchlichter bei der Deutschen Bundesbank anzurufen. Der Antrag muss die in § 7 Abs. 1 Finanzschlichtungsstellenverordnung vorgegebenen Mindestangabenenthalten. Die Beschwerde ist in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) zu richten an: Deutsche Bundesbank - Schlichtungsstelle, Postfach 111232, 60047 Frankfurtam Main; Fax: +49 (0)69-709 090 9901; E-Mail: schlichtung@bundesbank.de. Das Recht des Kunden, ein Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.


20. Datenschutz

20.1 Der Aussteller und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen zur Datenverarbeitungdurch den Aussteller finden sich in den Datenschutzhinweisen des Ausstellers unter unter https://www.aral.de/de_lu/luxembourg/home/bp-aral-routex-card/privatsphaere-und-datenschutz.html (deutsch) und https://www.aral.de/fr_lu/luxembourg/home/protection-des-donnees.html (französisch).

 

20.2 Der Kunde wird die Karteninhaber unverzüglich darauf hinweisen, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung anfallenden Daten von dem Ausstellerverarbeitet werden und dass sich nähere Informationen zur Datenverarbeitung in den Datenschutzhinweisen des Ausstellers unter https://www.aral.de/de_lu/luxembourg/home/bp-aral-routex-card/privatsphaere-und-datenschutz.html (deutsch) und https://www.aral.de/fr_lu/luxembourg/home/protectiondes-donnees.html (französisch) finden.

 

20.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten der Karteninhaber an den Aussteller und dieanschließende Verarbeitung dieser Daten durch den Aussteller nach Maßgabe dieses Vertrages auf einer wirksamen Rechtsgrundlage beruht. Insbesondereverpflichtet sich der Kunde, gegebenenfalls nötige Einwilligungen der Karteninhaber einzuholen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, den Ausstellerunverzüglich zu informieren, wenn ein Karteninhaber seiner Datenverarbeitung widerspricht oder seine Einwilligung in die Datenverarbeitung widerruft.

 

20.4 Der Aussteller ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen berechtigt, zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigungdieses Vertrages das Risiko von Zahlungsausfällen auf Kundenseite zu prüfen. Insoweit werden Wahrscheinlichkeitswerte für das künftige Verhalten desKunden erhoben und verarbeitet. Zur Berechnung dieser Wahrscheinlichkeitswerte werden auch Anschriftendaten des Kunden verwendet. Für die Prüfungwird der Aussteller Leistungen von Anbietern von Wirtschafts- und Kreditinformationen in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck Daten des Kunden andiese übermitteln bzw. bei diesen anfragen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zu diesem Zweck erfolgt auf Basis von dem luxemburgerGesetz vom 1. August 2018 betreffend die Organisation der nationalen Datenschutzbehörde und die allgemeine Regelung zum Datenschutz.


21. Vertragsübernahme

Der Kunde gibt seine Zustimmung zu jeder möglichen Abtretung der Rechte und Pflichten aus seinem Vertragsverhältnis mit dem Aussteller durch denAussteller auf eine Konzerngesellschaft der BP plc. oder einen Dritten ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen. Werden die Rechte und Pflichten aufeinen Dritten übertragen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Benachrichtigung über die Vertragsübertragung mitWirkung zum Zeitpunkt der Übertragung zu kündigen.


22. Vertragsänderung

22.1 Änderungen dieses Vertrags werden dem Kunden vier Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Eine Zustimmungdes Kunden zur angebotenen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde dem Aussteller seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt desWirksamwerdens in Textform gegenüber der Aral Card Service, 36, route de Longwy, L-8080 Bertrange oder per E-Mail an aralcard@aral.lu angezeigt hat.In der Mitteilung über die Änderung oder Ergänzung wird der Aussteller den Kunden auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

 

22.2 Die Möglichkeit, diesen Vertrag durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Aussteller und dem Kunden zu ändern oder zu ergänzen, bleibt hiervonunberührt. Insbesondere können der Aussteller und der Kunde auch kürzere Fristen für das Inkrafttreten einer Änderung vereinbaren.

 

22.3 Die jeweils aktuellen AGB sind unter https://www.aral.de/de_lu/luxembourg/home/download.html (deutsch) und https://www.aral.de/fr_lu/luxembourg/home/download.html (französisch) einsehbar und herunterzuladen oder können bei Aral angefordert werden.


23. code of conduct

Der Kunde erkennt die im Verhaltenskodex „Code of Conduct“ enthaltenen Grundsätze der Geschäftspolitik der BP Europa SE, die auch für die B2M gelten,an und verpflichtet sich, im Rahmen der Abwicklung, diese Grundsätze zu beachten und einzuhalten. In diesem Zusammenhang ist der Kunde verpflichtet,etwaig von ihm beauftragte Subunternehmer nach diesen Grundsätzen zu verpflichten. Der Verhaltenskodex kann über die bp Homepage unter www.bp.com/de abgerufen werden.

 

24. Anti-Korruption und Handelssanktionen

24.1 Die Parteien verpflichten sich, im Zusammenhang mit diesem Vertrag alle auf sie anwendbaren Gesetze und Vorschriften gegen Korruption, Bestechungund Geldwäsche zu beachten. In diesem Rahmen bestätigen die Parteien einander, dass im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages keineSchmiergeldzahlungen oder sonstigen unangemessenen Vorteile irgendwelcher Art, die als widerrechtliche Praxis oder als Bestechung betrachtet werden oder betrachtet werden könnten (gemeinsam „Vorteile“) geleistet oder empfangen worden sind und verpflichten sich sicherzustellen, dass derartigeZahlungen bzw. Vorteilsgewährungen auch im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags unterbleiben (nachfolgend insgesamt „Antikorruptions-Verpflichtungen“).

 

24.2 Die Parteien verpflichten sich, die Einhaltung der Antikorruptions-Verpflichtungen sicherzustellen und zu überwachen sowie jeden Verstoß gegen dieAntikorruptions-Verpflichtungen im Rahmen des Vertrages einander im Detail schriftlich mitzuteilen.

 

24.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Mineralölprodukte und weitere Waren, auf die sich dieser Vertrag bezieht, nicht an

  • eine Beschränkte Partei oder für eine Maschine/Asset/Anlage, die Eigentum einer Beschränkten Partei ist oder von dieser kontrolliert odergenutzt wird, noch anderweitig zum Vorteil einer Beschränkten Partei, oder
  • eine natürliche oder juristische Person, bei der der Kunde vermutet oder Kenntnis davon hat, dass diese die Produkte (unmittelbar oder mittelbar)an eine Beschränkte Partei oder für eine Maschine, die Eigentum einer Beschränkten Partei ist oder von dieser kontrolliert oder genutzt wird, oderanderweitig zum Vorteil einer Beschränkten Partei, weiter zu verkaufen oder zu liefern und bestätigt gleichzeitig, selbst keine Beschränkte Parteizu sein. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet „Beschränkte Partei“ eine natürliche oder juristische Person, eine Gesellschaft oder ein Land,mit der bzw. dem ein Handel (oder deren bzw. dessen Belieferung für eine eigene Nutzung) aufgrund eines erlassenen Embargos, Sanktionen odersonstigen zu beachtenden Regelungen verboten ist.

 

24.4 Für den Fall, dass eine der Parteien berechtigten Grund zur Annahme hat, dass die andere Partei gegen die Verpflichtungen aus dieser Ziffer 23 verstößt,ist diese Partei unbeschadet anderer Rechte berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder Zahlungen oder geschuldete Leistungenzurückzubehalten und/ oder sämtliche Aral Tankkarten (ROUTEX) mit sofortiger Wirkung zu sperren. Darüber hinaus wird die verstoßende Partei die anderePartei von den diesen aus dem Verstoß entstehenden Schäden vollumfänglich freistellen.

 

25. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden ist Luxemburg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, Luxemburg; im Übrigengilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 

26. Luxemburgisches Recht

Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Aussteller und dem Kunden gilt ausschließlich luxemburgisches Recht mit Ausnahme des Übereinkommensder Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sowie mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die auf dieAnwendbarkeit eines anderen als des luxemburgischen Rechts verweisen.

 

Stand: 01.08.2024