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Teilnahmebedingungen des Kaffee-Sammelpasses

1. Allgemeines

1.1 Der „Kaffee-Sammelpass“ ist ein einseitiges Angebot der Aral AG, Wittener Straße 45, D-44789 Bochum (nachfolgend: „Aral“) an Nutzer des „Kaffee-Sammelpasses“ in Papierform (nachfolgend: „Nutzer“).

 

1.2 Mit der Teilnahme erklärt sich der Kunde mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Nutzer erhält beim Kauf eines Heißgetränks der Größe M oder größer, an einer der teilnehmenden Aral Tankstellen mit PetitBistro oder REWE To Go einen Stempel auf dem „Kaffee-Sammelpass“. Beim Kauf eines Heißgetränks mit dem „Kaffee-Sammelpass“ wird dem Nutzer ein virtueller Stempel gutgeschrieben und über den Barcode systemseitig hinterlegt. Dies gilt nicht für Heißgetränke, die bereits Teil eines anderen Aktionsangebots sind, wie z.B. Menü / Super Crossino Deal. 

 

1.3 Nachdem der Nutzer sechs (6) Stempel auf dem „Kaffee-Sammelpass“ bzw. systemseitig gesammelt hat, erhält er beim nächsten Kauf eines Heißgetränks eine Rabattierung des jeweiligen Heißgetränk Preises. Dieser kann bei jeder teilnehmenden Aral Tankstelle mit PetitBistro oder

REWE To Go eingelöst werden. Werden mehr als ein Heißgetränk in einer Transaktion gekauft, so wird das teuerste Heißgetränke Produkt beim Einlösen des Gratis-Kaffees rabattiert.

 

2. Beschränkungen

2.1 Die „Kaffee-Sammelpass“ Rabattierung des siebten (7) Produkts kann nur für die im „Kaffee-Sammelpass“ inkludierten Heißgetränke eingelöst werden. Andere Artikel oder Zusatzleistungen sind nicht im Angebot enthalten und müssen vom Nutzer selbst bezahlt werden. Es gelten hierbei die elektronisch gespeicherten Stempel, diese sind auf dem Kassenbon ersichtlich. Die Stempelfelder auf dem Sammelpass in Papierform dienen nur der Orientierung. 

 

2.2 Jeder „Kaffee-Sammelpass“ kann nur einmal eingelöst werden. Sobald alle Stempel gesammelt wurden, erhält der Nutzer auf Nachfrage bis zum Ende der Aktion am 31.12.2025 an der Tankstelle einen neuen Sammelpass in Papierform. Der Nutzer kann dann wieder mit dem Sammeln von Stempeln beginnen. 

 

2.3 Die Stempel sind nicht von einem auf den anderen Sammelpass übertragbar. Sollte beim Einlösen eines vollen „Kaffee-Sammelpasses“ weitere Heißgetränke gekauft werden, können diese nicht auf dem bereits bestehenden Pass gesammelt werden.

 

2.4 Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

 

2.5 Das Angebot ist nur bis zu dem auf dem „Kaffee-Sammelpass“ angegebenen Gültigkeitsdatum an teilnehmenden Aral Tankstellen in Deutschland mit einem PetitBistro oder REWE To Go gültig.

 

2.6 Der Nutzer kann den „Kaffee-Sammelpass“ auch an teilnehmenden Aral Tankstellen einlösen, an denen er noch keine Stempel gesammelt hat. 

 

2.7 Bei Zahlungen mit Routex Karten, Stationskarten, UTA oder DKV Karten werden keine Stempel für den Sammelpass gutgeschrieben.  

 

3. Änderung und Widerruf

3.1 Aral behält sich das Recht vor, die Bedingungen für den „Kaffee-Sammelpass“ jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern oder das Angebot des „Kaffee-Sammelpasses“ insgesamt zu widerrufen.

 

3.2 Zum Zeitpunkt der Änderungs- oder Widerrufserklärung werden nur noch zuvor ausgegebene „Kaffee-Sammelpässe“ angenommen, die sechs (6) virtuelle Stempel enthalten. Alle anderen Sammelpässe verlieren ihre Gültigkeit.

 

3.3 Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Erhalt eines Sammelpasses. Die Ausgabe der „Kaffee-Sammelpässe“ erfolgt nur solange der Vorrat reicht.

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.