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Nutzungsbedingungen für den ADAC e-Charge Tarif in der Aral pulse App

Der ADAC e-Charge Tarif ist ein exklusiver Tarif der B2Mobility GmbH (im Folgenden B2M), den diese mittels der von ihr betriebenen Aral pulse App anbietet. Adressaten dieses Angebots sind ausschließlich ADAC Mitglieder (Ziff. 1.1) und Einbezogene Personen (Ziff 1.2). Diesen gewährt B2M Zugang zu der in ihrem eMSP-Angebot verfügbaren, öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen in Deutschland und den auf der Website und in der Ladeapp ausgewiesenen Ländern. Im Weiteren wird der ADAC e-Charge Tarif auch „Vorteilsangebot“ genannt.

 

Der ADAC e-Charge Tarif ist ausschließlich in der Aral pulse App buchbar. Mit Download und Registrierung in der Aral pulse App und Nutzung des ADAC e-Charge Tarifs gehen ADAC Mitglieder bzw. Einbezogene Personen ein Rechtsgeschäft mit der B2Mobility GmbH, Wittener Str. 45, 44789 Bochum ein.

 

Alle Verbindlichkeiten oder Forderungen entstehen ausschließlich gegenüber B2M und nicht gegenüber dem ADAC (ADAC e.V., ADAC SE, ADAC Regionalclubs oder verbundenen Tochterunternehmen). Jegliche Anfragen bezüglich des Vertrags oder der Abrechnung sind an B2M zu richten. Zur Kontaktaufnahme stehen die Hotline (0800 – 1353511, verfügbar 24 Std. / 7 Tage die Woche), E-Mail (pulse@aral.de) sowie das allgemeine Kontaktformular (unter: aral-pulse.de/help) zur Verfügung.

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatkunden für Ladevorgänge von elektrischen Fahrzeugen („AGB“), die Datenschutzerklärung eMSP der B2M für das Aral pulse-Angebot („Datenschutzerklärung“) sowie insbesondere die Ergänzung zur Datenschutzerklärung für die Nutzung des ADAC e-Charge Tarifs in der Aral pulse App in ihren jeweils aktuellen Fassungen, soweit diese Nutzungsbedingungen keine abweichenden Regelungen treffen. Für ADAC Mitglieder gilt zusätzlich die Datenschutzinformation ADAC Mitgliedschaft.

 

Änderungen der AGB und der Datenschutzerklärung lassen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unberührt. B2M ist nicht verpflichtet, das Vorteilsangebot im Kundenkonto zu aktivieren.

 

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen Nutzungsbedingungen das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

 

1. Berechtigung zur Nutzung des ADAC e-Charge Tarifs

Berechtigt zur Nutzung des ADAC e-Charge Tarifs sind ausschließlich natürliche Personen, die den Vertrag über die Nutzung des ADAC e-Charge Tarifs in der Aral pulse App abschließen, sowie über eine gültige ADAC Mitgliedschaft verfügen bzw. von einem ADAC Mitglied gem. Ziff. 1.2 einbezogen worden sind.  

 

1.1. Hauptnutzer

Das ADAC Mitglied, dem die ADAC Mitgliedsnummer zugehörig ist und das den ADAC e-Charge Tarif in der Aral pulse App nutzt, wird im Folgenden „Hauptnutzer“ genannt. Zusätzlich zum Hauptnutzer können bis zu vier (4) weitere, vom Hauptnutzer berechtigte „Einbezogene Personen“ den ADAC e-Charge Tarif nutzen.

 

1.2. Einbezogene Personen

ADAC Mitglieder, die den ADAC e-Charge Tarif als Hauptnutzer nutzen, können die Vorteile des ADAC e-Charge Tarifs mit bis zu vier (4) Personen aus ihrem Umfeld teilen ("Einbezogene Personen"), indem sie ihnen ihre ADAC Mitgliedsnummer zum Zweck der Authentifizierung für den ADAC e-Charge Tarif bei Aral pulse bekannt geben. Dies ermöglicht unter anderem, dass mehrere Familienmitglieder von ADAC e-Charge profitieren können und dass mehr als eine ADAC e-Charge Ladekarte pro Haushalt genutzt werden kann.

 

Sofern im Folgenden nicht abweichend definiert, werden Hauptnutzer und Einbezogene Personen gemeinsam auch als “Nutzer” bezeichnet.

 

2. Nutzung des ADAC e-Charge Tarifs

2.1. In der Ladeapp

Um das Vorteilsangebot zu nutzen, durchläuft der potenzielle Nutzer den Registrierungsprozess in der Aral pulse App, um ein Benutzerkonto zu erstellen. Anschließend authentifiziert er sich durch die Eingabe einer ADAC Mitgliedsnummer. Sodann prüft der ADAC, ob es sich um eine valide ADAC Mitgliedsnummer handelt. Ist dies der Fall, schaltet die B2M den ADAC e-Charge Tarif für den Nutzer frei.

 

Nach erfolgreicher Aktivierung des Vorteilsangebots ist dieses auf der Benutzeroberfläche der Aral pulse App erkenntlich. Die Umstellung des Preises kann bis zu einen Tag in Anspruch nehmen.

 

2.2. Mittels der ADAC e-Charge Ladekarte

Für die Nutzung der ADAC e-Charge Ladekarte gelten die Bestimmungen der Ziff. 3 der AGB. Bis auf die in Ziff. 3 dieser Nutzungsbedingungen genannten Preise unterscheidet sich der Funktionsumfang der ADAC e-Charge Ladekarte nicht von der Aral pulse Ladekarte. Die ADAC e-Charge Ladekarte unterscheidet sich optisch von sonstigen von Aral pulse ausgegebenen Ladekarten.

 

Sofern der Nutzer bereits Kunde im Sinne der AGB ist und daher über eine Ladekarte von Aral pulse verfügt, finden die Tarifkonditionen des ADAC e-Charge Tarifs auch auf diese Ladekarte Anwendung. Der Tarif wird automatisch umgestellt.

 

Abweichend von Ziff. 4.6 der AGB, verliert die Ladekarte mit Kündigung des ADAC e-Charge Tarifs nicht ihre Gültigkeit. Sie ist nach Umstellung in den Standardtarif des Aral pulse eMSP zu den im Standardtarif  geltenden Konditionen nutzbar. Die B2M behält sich vor, die ADAC e-Charge Ladekarten, die im Standardtarif genutzt werden, zu einem späteren, von ihr definierten Zeitpunkt zu deaktivieren.

 

3. Preise

Die für den ADAC e-Charge Tarif gültigen Preise können der Preisliste unter aral-pulse.de/tarife entnommen werden. Neben dem Preis für die gelieferte elektrische Energie können Servicegebühren (z.B. Blockiergebühr, Transaktionskosten) anfallen. Die Preise an dem jeweiligen Ladepunkt werden dem Nutzer darüber hinaus über die Aral pulse App angezeigt, sofern der Nutzer in seinen Aral pulse App Account eingeloggt ist. Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.

 

Im ADAC e-Charge Tarif fällt keine Grundgebühr an.

 

Die Bestimmungen gemäß Ziff. 8.2 und 8.3 der AGB bleiben unberührt.

 

4. Laufzeit

Nach der Buchung des ADAC e-Charge Tarifs erfolgt dessen Nutzung auf unbestimmte Zeit. Voraussetzung ist, dass der Hauptnutzer ADAC Mitglied ist, und B2M den ADAC e-Charge Tarif anbietet. Es gelten die Kündigungsfristen gemäß Ziff. 4 der AGB.

 

Für Einbezogene Personen gilt, dass die Berechtigung zur Nutzung des ADAC e-Charge Tarifs an die ADAC Mitgliedschaft und Nutzung des ADAC e-Charge Tarifs durch den Hauptnutzer geknüpft ist. Endet die ADAC Mitgliedschaft des Hauptnutzers oder wird dessen ADAC e-Charge Tarif gekündigt, so endet auch die Nutzungsberechtigung des ADAC e-Charge Tarifs für die Einbezogenen Personen mit der oben genannten Frist. Nach Beendigung der ADAC e-Charge Tarifnutzung wird der Nutzer automatisch in den Aral pulse Standardtarif ohne monatliche Grundgebühr umgestellt.

 

Im Übrigen gilt analog zu den Ziff. 4.2 AGB, dass die B2M sich vorbehält, Konten, die länger als drei (3) Monate inaktiv sind, zu löschen. Sie wird die Nutzer mit angemessenem Vorlauf über die anstehende Löschung informieren.

 

Gemäß Ziff. 4.1 AGB kann der Nutzer sein Kundenkonto in der Aral pulse App eigenständig löschen.

 

5. Sonderkündigungsrecht

B2M hat jederzeit das Recht zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach Maßgabe der Ziff. 4 der AGB.

 

6. Verantwortung für unautorisierte Nutzung des ADAC e-Charge Tarifs

Der Hauptnutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass nur die vom Hauptnutzer als Einbezogene Personen vorgesehenen Personen Kenntnis von seiner ADAC Mitgliedsnummer erlangen. Dem Hauptnutzer ist bekannt, dass jede Person, die im Besitz seiner ADAC Mitgliedsnummer ist, die Leistungen des ADAC e-Charge Tarifs in Anspruch nehmen kann.

 

B2M behält sich vor, das Vorteilsangebot im Falle von unredlicher Nutzung außerordentlich zu kündigen (insbesondere im Falle einer Weitergabe an unberechtigte Personen oder Veröffentlichung in einer Weise, die dazu geeignet ist, dass eine Vielzahl von Personen darauf zugreifen kann).

 

Es gelten Ziff. 10 und 11 der AGB (Nutzungsbedingungen und Sorgfaltspflichten).

 

7. Datenaustausch zwischen Aral pulse und dem ADAC

Bei Buchung des ADAC e-Charge Tarifs wird neben der angegebenen ADAC Mitgliedsnummer, der im Kundenkonto hinterlegte Vorname und Nachname sowie die E-Mail-Adresse des Kunden an den Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e.V. (ADAC) übermittelt, um die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Vorteilsangebots als ADAC Mitglied oder Einbezogene Person zu prüfen. Zusätzlich erfolgt eine Ergänzung und Aktualisierung der Daten des Mitglieds in der  Mitgliederdatenbank des ADAC. Die Daten der Einbezogenen Personen werden in der Mitgliederdatenbank nicht gespeichert. Die Daten der Einbezogenen Personen werden von B2M an den ADAC übermittelt, welche sich sodann im Datenverantwortungsbereich des ADAC befinden und beim ADAC einer Löschroutine von 90 Tagen unterliegen.

 

Datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Berechtigungsprüfung und die Ergänzung und Aktualisierung der ADAC Mitgliedsdaten in der Mitgliederdatenbank ist der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC), Hansastraße 19, 80686 München. Es gilt die Datenschutzinformation ADAC Mitgliedschaft.

 

Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

 

8. Ansprüche aus der Nutzung der vorherigen ADAC e-Charge Kooperation

ADAC Mitglieder, die bereits innerhalb der vorherigen ADAC e-Charge Kooperation des ADAC ein Vorteilsangebot genutzt haben, können keine Ansprüche aus der vorherigen Kooperation gegenüber der B2M geltend machen. Insbesondere kann kein Ladeguthaben aus der vorherigen ADAC e-Charge Kooperation übernommen, oder die Tarifkonditionen der vorherigen Kooperation angewendet werden.

 

9. Widerruf

9.1. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen steht den Nutzern ein Widerrufsrecht zu.

9.2. Für das Widerrufsrecht gelten die folgenden Regelungen.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45, 44789 Bochum | pulse@aral.de

 

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferungen von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zu Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

 

Ende der Widerrufsbelehrung.

 

Muster-Widerrufsformular: 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

An B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45, 44789 Bochum | pulse@aral.de 

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden

 

Dienstleistung (*) 

 

Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

 

Name des/der Verbraucher(s) 

 

Anschrift des/der Verbraucher(s) 

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

Datum   

 

(*) Unzutreffendes streichen.    

 

Stand: 07/2024