Stand 22.03.2023
Die B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45, 44789 Bochum (nachfolgend „B2M“), ermöglicht Privatkunden (nachfolgend „Kunde“) auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) den Zugang zu Aral pulse Ladestationen sowie Ladestationen von Roaming-Partnern für das Laden von Elektro- und Plug-in Hybridfahrzeugen.
Ladestation: ein Bereich der zum Aufladen von elektrischen Fahrzeugen geeignet und bestimmt ist und der aus einer oder mehreren Ladesäulen eines Betreibers bestehen kann.
Ladesäule: ein an der Wand (Wallbox) oder auf einem Ständer befestigtes Gerät, das an einen Stromversorgungspunkt angeschlossen ist und welches das Aufladen eines oder mehrerer Fahrzeuge je nach Anzahl der verfügbaren Ladepunkte ermöglicht.
Ladepunkt: eine Einrichtung, die zum Aufladen von elektrischen Fahrzeugen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein elektrisches Fahrzeug aufgeladen werden kann.
(1) Der Zugang zu Ladestationen für Ladevorgänge von elektrischen Fahrzeugen wird durch die meinAral App gewährt. Der Kunde kann über die meinAral App Ladepunkte auswählen, um Ladevorgänge zu starten.
(2) Um die Funktionen der meinAral App in vollem Umfang nutzen zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto (nachfolgend ‚meinAral App Account‘). Ein meinAral App Account kann direkt in der meinAral App erstellt werden. Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der meinAral App sowie die Datenschutzbestimmungen der meinAral App.
(3) Darüber hinaus ist es erforderlich, den meinAral App Account für E-Mobilität einzurichten. Dies können Sie über Ihr Profil in der meinAral App tun, wobei eine E-Mail-Adresse angegeben, eine Zahlungsmethode hinterlegt und diese AGB akzeptiert werden müssen. Die Hinterlegung einer Zahlungsmethode erfordert die Angabe von Vor- und Nachnamen, Anschrift, Kontakt- sowie Zahlungsdaten.
(1) Durch die Einrichtung des meinAral App Accounts für E-Mobilität auf Basis dieser AGB tritt ein unbefristeter Vertrag in Kraft („dieser Vertrag“). Dieser kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
(2) Eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist jederzeit zulässig. Als wichtiger Grund, der den Aussteller zur Kündigung berechtigt, können insbesondere Missbrauch der Ladefunktion der meinAral App durch den Kunden, Zahlungsverzug, sowie grobe Verstöße gegen die den Kunden unter diesen AGB treffenden Verpflichtungen, die der Kunde zu vertreten hat, sein. Liegt der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung durch den Kunden, ist eine Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist bzw. einer erfolglosen Abmahnung möglich, es sei denn, dies ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen entbehrlich.
(1) Änderungen dieses Vertrags werden dem Kunden einen Monat vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Der Kunde muss den Änderungen zustimmen, damit diese wirksam werden. Hierfür wird dem Kunden in der App angeboten, den Änderungen zuzustimmen. Sofern der Kunde den Änderungen nicht zustimmt, ist eine Nutzung der unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Services nicht mehr möglich.
(2) Die Möglichkeit, diesen Vertrag durch schriftliche Vereinbarung zwischen B2M und dem Kunden zu ändern oder zu ergänzen, bleibt hiervon unberührt. Insbesondere können B2M und der Kunde auch kürzere Fristen für das Inkrafttreten einer Änderung vereinbaren.
(3) Die jeweils aktuellen AGB sind unter www.aral.de/emsp-angebot einsehbar oder können beim Aral pulse Kundensupport angefordert werden.
(1) Mit der Bereitstellung eines funktionstüchtigen Ladepunkts gibt B2M gegenüber dem Kunden ein Angebot auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrags ab, dessen Inhalt sich nach diesen AGB richtet.
(2) Indem der Kunde sein Fahrzeug mit dem Ladepunkt physisch verbindet (Stecker im Ladepunkt/Fahrzeug) und den Ladevorgang nach Authentifizierung über die meinAral App startet, nimmt der Kunde das Angebot von B2M auf Abschluss eines einzelnen Stromlieferungsvertrags an.
(3) Der Start eines Ladevorganges berechtigt den Kunden zur Nutzung des zum Ladepunkt gehörigen Standplatzes (vorbehaltlich ggf. anfallender Parkgebühren Dritter) für die Dauer der Ladezeit.
(4) Eine entgeltliche Überlassung der meinAral App an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. B2M haftet nicht für den Schaden, der durch die unberechtigte oder missbräuchliche Nutzung der meinAral App bei Überlassung an Dritte entsteht.
(5) Der Kunde kann die Ladefunktion der meinAral App jederzeit durch B2M sperren lassen, z.B. beim Verdacht der unberechtigten Nutzung. Die Anzeige hat über die meinAral App zu erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, hat die Anzeige schriftlich an B2M oder per E-Mail an pulse@aral.de zu erfolgen.
(6) Ein Anspruch des Kunden auf die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit bestehender Ladestationen, die Einrichtung, den Betrieb oder die Aufrechterhaltung von Ladestationen sowohl von Aral pulse als auch eines Roaming-Partners besteht nicht.
Der Kunde kann auch in anderen Ländern als Deutschland Leistungen der B2M in Anspruch nehmen, sobald und soweit diese auf unserer Webseite und in der meinAral App angezeigt werden.
(1) Die bei Abschluss des betreffenden Stromlieferungsvertrags gültigen Preise können unserer Preisliste unter www.aral.de/de/global/retail/pulse/preisliste-emsp-angebot.html entnommen werden. Die Preise an dem jeweiligen Ladepunkt werden dem Kunden darüber hinaus über die meinAral App angezeigt, sofern der Kunde in seinen meinAral App Account eingeloggt ist. Alle angegebenen Preise sind inkl. Mehrwertsteuer.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Beginn des Ladevorgangs über die gültigen Preise zu informieren.
(3) Das nutzungsabhängige Entgelt wird für jeden Ladevorgang jeweils ab Beginn des Ladevorgangs (Stecker im Ladepunkt/Fahrzeug) bis zum Ende des Ladevorgangs (Stecker aus dem Ladepunkt/Fahrzeug) zu den im jeweiligen Land bzw. an dem jeweiligen Ladepunkt gültigen Preisen berechnet.
(4) Bei Ladevorgängen im Ausland gelten die Preise, die zu Beginn des jeweiligen Ladevorgangs in der meinAral App angezeigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Beginn eines Ladevorgangs im Ausland über die geltenden Konditionen zu informieren.
(1) Die Details der Ladevorgänge sind in der Transaktionsübersicht der meinAral App einsehbar. Die Verarbeitung der Datensätze erfolgt in der Regel binnen 24 Stunden, kann in Einzelfällen jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen.
(2) Dem Kunden wird in der Transaktionsübersicht eine Rechnung zu jedem Ladevorgang als PDF-Beleg zum Download zur Verfügung gestellt. Auf der Rechnung ist der Ladevorgang mit Datum, Ort, Dauer und kWh-Verbrauch sowie der Rechnungsbetrag aufgeführt.
(3) Die Zahlung erfolgt über die vom Kunden in der meinAral App hinterlegte Zahlungsmethode. Der Kunde kann mehrere Zahlungsmethoden in der meinAral App hinterlegen und B2M ist berechtigt, diese zu speichern. Die Zahlung erfolgt über die als „bevorzugte Zahlungsmethode“ angegebene Zahlungsmethode. Sollte eine Zahlung mittels der bevorzugten Zahlungsmethode nicht möglich sein, wird B2M auf eine der weiteren hinterlegten Zahlungsmethoden zurückgreifen. Bei Zahlung mittels Debit- oder Kreditkarte sowie weiteren Zahlungsmethoden stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass B2M als Zahlungsempfänger die Zahlung jeweils mit dem entsprechenden Betrag auslöst (sog. Merchant Initiated Transaction).
(4) Beim Laden im Ausland kann eine andere Währung als Euro (Fremdwährung) gegenüber B2M fällig werden. Um die Abrechnung in Fremdwährungen für den Kunden so einfach wie möglich zu gestalten, ist B2M berechtigt, Forderungen in Fremdwährung in Euro umzurechnen und diesen umgerechneten Betrag anstelle der Fremdwährung vom Kunden zu fordern. Die Umrechnung für einen Ladevorgang in Fremdwährung basiert auf dem Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank am Ende des vorherigen Banktages vor dem Ladevorgang, den der Kunde unter folgender Internetadresse aufrufen kann: www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html. Sollte für einen bestimmten Transaktionstag kein EURO-Referenzkurs verfügbar sein, so erfolgt die Umrechnung gemäß dem letzten verfügbaren Kurs, welcher dem Transaktionstag vorausgegangen ist. Änderungen des Umrechnungswechselkurses, die sich aus einer Änderung des Referenzwechselkurses ergeben, gelten unmittelbar und ohne Zustimmung durch den Kunden. B2M ist berechtigt, für die Umrechnung von Fremdwährungen ein angemessenes Service-Entgelt zu erheben, das aus der entsprechenden Preisliste in ihrer jeweils für diesen Vertrag gültigen Fassung hervorgeht.
(1) B2M und der Kunde vereinbaren, dass B2M das Recht hat, die Ladefunktion der meinAral App zu sperren, wenn
(a) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der meinAral App dies rechtfertigen;
(b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Ladefunktion der meinAral App besteht. Hierzu zählt auch, wenn einzelne oder mehrere Leistungsabrufe einen Umfang übersteigen, der bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Ladefunktion der meinAral App regelmäßig nicht erreicht wird oder die zugewiesenen Limits übersteigen;
(c) ein wesentlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann; oder
(d) ein offener Rechnungsbetrag nicht beglichen wurde. In diesem Fall ermöglicht B2M dem Kunden den offenen Betrag manuell zu zahlen und ein neues Bezahlmittel anzugeben.
(2) Der Kunde hat die Bedienungsanleitung des zu ladenden Fahrzeugs sowie etwa verwendeten Zubehörs (z.B. Ladekabel) und eventuelle an der Ladesäule aushängende Nutzungsbedingungen von Roaming-Partnern betreffend die Nutzung der Ladesäulen strikt zu befolgen. Die Verwendung von Ladekabeln oder sonstigem Zubehör, das (a) nicht nach einschlägigen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. CE-Kennzeichnung), (b) nicht für das jeweilige Fahrzeug oder die Ladesäule nach den dort ausgehängten Informationen zugelassen ist oder (c) beschädigt ist, ist untersagt.
(3) Ladesäulen, die eine Fehlermeldung anzeigen oder offensichtliche Mängel oder Beschädigungen aufweisen, dürfen nicht genutzt werden. Der Kunde wird vielmehr gebeten, den Kundenservice zu informieren.
(4) Nach Abschluss des Ladevorganges sind die Ladesäule und der während des Ladevorgangs genutzte Standplatz unverzüglich wieder freizugeben.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die im Zahlungsprofil hinterlegten, persönlichen Daten, insbesondere auch die für die Zahlung notwendigen Angaben, stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
(6) Die Ladestationen und Ladesäulen sind vom Kunden während der Nutzungsvorgänge sachgerecht und pfleglich zu behandeln.
(1) Der Kunde wird die Zugangsdaten der meinAral App mit besonderer Sorgfalt verwenden, um zu verhindern, dass sie missbräuchlich genutzt werden.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass jeder, der im Besitz der Zugangsdaten für die meinAral App ist, Leistungen zu Lasten des Kunden in Anspruch nehmen kann.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Ladefunktion der meinAral App bestehen, die Sperrung dieser nach Maßgabe von Ziffer 6.5 zu veranlassen. Wird die Ladefunktion der meinAral App missbräuchlich verwendet, hat der Kunde unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten, eine Kopie der Anzeige an B2M weiterzuleiten und B2M über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.
(4) Der Kunde kann sein Kundenkonto in der App löschen, wenn dieses nicht mehr eingesetzt werden soll. Die Löschung eines Kundenkontos bewirkt dessen Sperrung.
(1) B2M übernimmt die Haftung für alle Schäden, die aus einer unbefugten oder missbräuchlichen Verwendung der Ladefunktion der App ab Eingang der Sperrmeldung, bei der in Ziffer 6.5 bezeichneten Stelle entstehen, es sei denn, ein schuldhaftes Verhalten des Kunden hat zur Entstehung des Schadens beigetragen. In diesem Fall bestimmt sich die Schadensverteilung nach den Grundsätzen des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Kunden sind Schäden in voller Höhe vom Kunden zu tragen. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere bei einer Verletzung der Verpflichtungen aus Ziffer 10 und 11 durch den Kunden vor.
(2) Die Rechte der B2M gegenüber demjenigen, der die Ladefunktion der App unbefugt oder missbräuchlich verwendet, bleiben unberührt.
(1) Die Haftung von B2M ist außer in Fällen der
(i) schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(ii) der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (d.h. einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) und
(iii) des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Im Falle von (iii) ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Unter denselben Voraussetzungen ist die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der B2M und der Partner sowie Akzeptanzstellen gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Dabei gelten die Roaming-Partner der B2M nicht als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
(2) B2M – insbesondere bei im Ausland erbrachten Leistungen – haftet nicht für die Möglichkeit, die Umsatzsteuer oder ähnliche Steuern zurückzuerhalten oder als Vorsteuer absetzen zu können.
(3) Im Falle von Sach- und Vermögensschäden ist der Umfang der Haftung der B2M, seiner Partner, der Akzeptanzstellen und seiner Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung aufgrund gesonderter übernommener Garantie sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt von dieser Ziffer 13 unberührt.
B2M und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Herausgeber finden sich in den Datenschutzhinweisen der B2M unter www.aral.de/de/global/retail/pulse/datenschutz-emsp-angebot.html.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten an B2M und die anschließende Verarbeitung dieser Daten durch den Herausgeber nach Maßgabe dieses Vertrages auf einer wirksamen Rechtsgrundlage beruht.
B2M ist ferner berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine Konzerngesellschaft der BP plc. ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen.
Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden ist Bochum. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, Bochum; im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Für die Rechtsbeziehungen zwischen B2M und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sowie mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die auf die Anwendbarkeit eines anderen als des deutschen Rechts verweisen.
Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen steht Ihnen ein Widerrufsrecht dieses Vertrages zu. Es gelten die folgenden Regelungen:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45, 44789 Bochum | pulse@aral.de
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferungen von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zu Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45, 44789 Bochum | pulse@aral.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
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Bestellt am (*)/erhalten am (*):
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
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Datum
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