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Steuern sparen mit E-Autos - Übersicht der dreiteiligen Reihe

So können Ihre Beschäftigten steuerfrei Strom laden.

Bietet Ihr Unternehmen kostenloses oder verbilligtes Aufladen im Betrieb an, so ist dies für die Beschäftigten steuerfrei. Das gilt für rein elektrische und Hybridelektrofahrzeuge, für Dienstwagen und Privatwagen. Hauptsache, die Leistung wird zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung gestellt.

Dienstwagen privat aufladen, Pauschalen nutzen.

Mitarbeiter:innen laden ihre E-Dienstwagen nicht nur an der Arbeitsstätte, sondern häufig auch zuhause und unterwegs auf. Diese Stromkosten können Arbeitgeber ihren Mitarbeiter:innen einfach in Form einer Pauschale erstatten: Stellt das Unternehmen eine Lademöglichkeit und/oder eine Ladekarte zur Verfügung, erhalten Nutzer:innen von reinen E-Dienstwagen zusätzlich 30 Euro monatlich (Hybrid-Elektrofahrzeuge 15 Euro). Ist das Stromladen beim Unternehmen nicht möglich, beträgt die Pauschale 70 Euro (Hybrid-Elektrofahrzeuge 35 Euro). Die Pauschalen müssen nicht versteuert werden. Alternativ können Sie auch die Rückerstattung mit Aral Fuel & Charge nutzen – automatisch, rechtssicher und exakt.

Steuervorteile für Wallboxen.

Unternehmen können ihren Beschäftigten zeitweise Wallboxen zur Verfügung stellen, damit diese ihr E-Auto zuhause laden können. Diesen geldwerten Vorteil brauchen Beschäftigte nicht zu versteuern. Voraussetzung: Die Ladeeinrichtung bleibt im Eigentum des Unternehmens. Übereignet es die Wallbox an die Beschäftigten oder gibt einen Zuschuss zum Erwerb und Nutzung der Wallbox, müssen Beschäftigte den geldwerten Vorteil mit pauschal 25 Prozent versteuern.