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Gilt die Handwerkerausnahme bei der Maut ab 3,5 Tonnen auch für Sie?

Montag ist es so weit: Ab dem 1. Juli fallen leichte Nutzfahrzeuge auch unter die Mautpflicht. Wir verraten Ihnen, ob Sie von der „Handwerkerausnahme“ profitieren können, wie Sie die Aral Mautbox für EETS dafür nutzen und welche Bußgelder bei Nichtbeachtung der Maut ab 3,5 Tonnen drohen.

Handwerkerausnahme für Fahrzeuge/Fahrten – so wird die Aral Mautbox für EETS eingerichtet

Handwerkerfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (ggf. auch in Fahrzeugkombination) von weniger als 7,5 Tonnen können von der Mauterhöhung für leichte Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgenommen.

 

Die Handwerkerausnahme gilt laut Betreiber, wenn:

  1. Das Fahrzeug von einer Arbeitnehmer:in des Handwerksbetriebs geführt wird.
  2. Materialien, Geräte oder Maschinen befördert werden, die zur Erbringung der Leistungen und Arbeiten des Handwerksbetriebs erforderlich sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör). 
  3. Und/oder handwerklich hergestellte Waren befördert werden, die im Handwerksbetrieb hergestellt, bearbeitet oder repariert werden.
  4. Für Hin- und Rückfahrten sowie Leerfahrten, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit vorangegangenen oder nachfolgenden Handelstätigkeiten oder mit der Lieferung handwerklicher Waren stehen. Mautpflichtig sind dagegen z. B. Werkstatt-, Überführungs- oder Privatfahrten.
    Wir empfehlen eindringlich die Gegebenheiten vorher mit den aktuellen Betreiberinformationen abzugleichen, um die Handwerkerausnahme zu prüfen: Toll Collect | Maut für Lkw über 3,5 Tonnen
Handwerkerausnahme bei der Maut ab 3,5 Tonnen

Für viele Handwerksbetriebe bedeutet das: Viele, aber längst nicht alle Fahrten erfüllen die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme. Nutzer:innen der Aral Mautbox für EETS können die Mautkosten fahrtgenau abrechnen und vermeiden so mögliche Bußgelder, die im Wiederholungsfall bis zu 20.000 Euro betragen können.
Eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einstellung Ihrer Aral Mautbox für EETS finden Sie ab dem 1. Juli 2024 im webbasierten Kundenportal OLS.


So gelangen Sie zu den EETS-Services:

Nach dem Login im webbasierten Kundenportal klicken Sie im oberen Menü auf „Toll & Road Services“. Sie werden nun zum ORS-Portal weitergeleitet. Um von hier aus direkt auf das EETS-Portal zugreifen zu können, klicken Sie auf „Bestellen & verwalten.“

Sowohl die On-Board-Unit (OBU) „A2“ (Foto rechts) als auch die „K1-OBU“ (Foto unten) können für Ausnahmefahrten eingerichtet werden.
OBU A2 für die Handwerkerausnahme einrichten
Darüber hinaus bietet die K1-OBU die Möglichkeit, die Einrichtung über die Aral EETS Box App und auch über die Menüführung der OBU selbst zu absolvieren.
OBU K1 für die Handwerkerausnahme einrichten

Sowohl in der Menüführung als auch in der Aral EETS Box App wird es dazu einen neuen Menüpunkt geben. Das dafür notwendige Update wird i.d.R. bis zum 1. Juli 2024 zur Verfügung gestellt.

 

So funktioniert die Handwerkerausnahme in der K1 Aral EETS Box App:

  1. Einloggen in die Anwendung.
  2. Menüpunkt „Konfigurationen“ auswählen.
  3. Auf der Konfigurationsseite den Menüpunkt „Freistellungseinstellungen“ auswählen.
  4. Ab dem 1. Juli 2024 die „Handwerker-Befreiung“ aktivieren.
  5. Von nun an und für die Dauer der Fahrt ist das Fahrzeug von der Maut befreit.
  6. Sobald die Befreiung aktiviert ist, werden Nutzer:innen, die innerhalb Deutschlands unterwegs sind, in der Aral EETS Box App darüber informiert, dass die Befreiung aktiviert wurde.
     

So funktioniert die Handwerker-Befreiung in der A2 Aral EETS-Box:

Nach dem Software-Update finden Nutzer:innen die Hinweise auf die Handwerkerausnahme auf Ihrer „A2 OBU“.