Montag ist es so weit: Ab dem 1. Juli fallen leichte Nutzfahrzeuge auch unter die Mautpflicht. Wir verraten Ihnen, ob Sie von der „Handwerkerausnahme“ profitieren können, wie Sie die Aral Mautbox für EETS dafür nutzen und welche Bußgelder bei Nichtbeachtung der Maut ab 3,5 Tonnen drohen.
Handwerkerfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (ggf. auch in Fahrzeugkombination) von weniger als 7,5 Tonnen können von der Mauterhöhung für leichte Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgenommen.
Für viele Handwerksbetriebe bedeutet das: Viele, aber längst nicht alle Fahrten erfüllen die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme. Nutzer:innen der Aral Mautbox für EETS können die Mautkosten fahrtgenau abrechnen und vermeiden so mögliche Bußgelder, die im Wiederholungsfall bis zu 20.000 Euro betragen können.
Eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einstellung Ihrer Aral Mautbox für EETS finden Sie ab dem 1. Juli 2024 im webbasierten Kundenportal OLS.
Nach dem Login im webbasierten Kundenportal klicken Sie im oberen Menü auf „Toll & Road Services“. Sie werden nun zum ORS-Portal weitergeleitet. Um von hier aus direkt auf das EETS-Portal zugreifen zu können, klicken Sie auf „Bestellen & verwalten.“
Sowohl in der Menüführung als auch in der Aral EETS Box App wird es dazu einen neuen Menüpunkt geben. Das dafür notwendige Update wird i.d.R. bis zum 1. Juli 2024 zur Verfügung gestellt.
Nach dem Software-Update finden Nutzer:innen die Hinweise auf die Handwerkerausnahme auf Ihrer „A2 OBU“.