Sie lassen Ihren Mitarbeitern bereits regelmäßig ein steuerfreies Extra zukommen? Mit der neuen Aral SuperCard Reloadable wird die Abwicklung des steuerfreien Sachbezugs in Ihrem Unternehmen jetzt deutlich einfacher.
Denn über die wiederaufladbare Gutscheinkarte können Sie unterschiedliche oder auch wiederkehrende Zuwendungen (bis zu 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat) ganz unkompliziert umsetzen. Den jeweiligen
Ladebetrag und Aufladezeitpunkt pro Mitarbeiter können Sie über ein praktisches Administrationsportal im Internet flexibel steuern.
Die Aral SuperCard Reloadable muss nur einmalig individuell mit dem Namen des Mitarbeiters produziert und versandt werden und ist dann quasi unbegrenzt nutzbar. Das schont die Umwelt und erspart Ihnen viel Aufwand und Kosten.
Die Aral SuperCard Reloadable gibt es je nach Anforderung sowohl für die Einsatzzwecke „Einkaufen und Tanken“, „Tanken“ als auch „Waschen“. Darüber hinaus können Sie die Gutscheinkarte auch als „Lunch-Gutschein“ nutzen und Ihren Mitarbeitern somit einen steuervergünstigten Verpflegungszuschuss zukommen lassen.
Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Mitarbeitern einen täglichen Verpflegungszuschuss gewähren und damit Essensgutscheine – z. B. bei nicht vorhandener Firmenkantine – ausgeben. Mit der Aral SuperCard Reloadable als „Lunch-Gutschein“ erwartet Ihre Mitarbeiter eine Vielfalt frischer Snacks und Heißgetränke im PetitBistro von Aral. Noch mehr Auswahl und tolle Lunch-Variationen gibt es in den deutschlandweit mehr
als 300 REWE To Go bei Aral – z. B. die hochwertigen Sushi-Boxen, leckere Salate oder Wraps. Nicht nur Vegetarier dürfen sich auf gesunde Sandwiches und köstliche Suppen freuen.
Wichtig: Natürlich sind auch bei diesen Bezuschussungen steuerliche Richtlinien und Verordnungen zu beachten (z.B. Grenzen bzw. Höchstwerte). Für Detailfragen zu Sachbezug und Verpflegungszuschuss
informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerabteilung.
Weitere Informationen auf der Aral Supercard Website