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Neue Maut-Vorschriften zum 01.12.2023

Der 01.12.2023 ist ein wichtiges Datum für die Transportbranche. Erstens, weil ein CO2-Zuschlag auf die Lkw-Maut erhoben wird, der sich nach der Gewichtsklasse richtet. Zweitens, weil bis dahin aktuelle Gewichtsdaten aktualisiert sein müssen, sonst droht die Deaktivierung der Mautbox. Drittens, weil Fahrer:innen und Flottenmanager:innen die Möglichkeit haben, mit Eingabe der individuellen Daten ihre Kosten zu reduzieren. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, worauf es ankommt.

Achtung: Neue Maut-Vorschriften zum 01.12.2023

Mit dem CO2-Zuschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 will die EU die CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor bis 2030 um 30 Prozent reduzieren. Der Zuschlag gilt für alle mautpflichtigen Fahrzeuge und soll im Mautpreis pro Kilometer enthalten sein. In Deutschland wird der Zuschlag ab 01.12.2023 erhoben, in Österreich zum 01.01.2024, nach und nach dann auch in den anderen EU-Ländern. Ab 01.07.2024 werden auch Fahrzeuge für den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 t mautpflichtig.  

 

Welche Ausnahmen gibt es?

Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse) sind von der Mautpflicht befreit. Auch emissionsfreie Fahrzeuge brauchen bis zum 31.12.2025 keine Maut zu zahlen. Ab dem 01.01.2026 zahlen sie dann einen um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz.  

 

Was ändert sich für mautpflichtige Fahrzeuge?

Zusätzlich zum CO2-Zuschlag und der damit verbundenen Einordnung in Emissionsklassen (s.u.) ändert sich auch die Einordnung in Gewichtsklassen. War bisher das zulässige Gesamtgewicht (zGG, im Fahrzeugschein Feld F.2.) entscheidend, so gilt ab 01.12.2023 die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm,  im Fahrzeugschein Feld F.1.). Dadurch kann es passieren, dass Lkw mit einer Einordnung als 7,5 Tonner ab 01.12.2023 in die Gewichtsklasse unter 7,5 Tonnen rutschen können und keine Maut mehr zahlen oder solche mit 7,4 Tonnen schwerer und damit mautpflichtig werden. Für die korrekte Abrechnung der Lkw-Maut muss ab 1.12.2023 also die technisch zulässige Gesamtmasse aller mit Onboard-Units (OBU) ausgestatteten Fahrzeuge registriert sein.

 

Was passiert, wenn ich meine Mautbox nicht bis 1.12.2023 aktualisiere?

Sollten die Daten nicht rechtzeitig aktualisiert werden, wird die OBU für das Fahrzeug mit fehlenden F1-Daten für Deutschland und Österreich zum 01.12.2023 automatisch deaktiviert. Die OBU zeigt in diesem Fall ein rotes Licht an. Damit besteht die Gefahr einer möglichen Geldstrafe. Das Ausfüllen der Daten liegt in Ihrer Verantwortung. Auch fehlerhaft eingegebene F1-Fahrzeugdaten können zu Geldstrafen führen.

 

Für welche Fahrzeuge kann der CO2-Zuschlag reduziert werden?

Grundsätzlich kann der CO2-Zuschlag nur für Fahrzeuge reduziert werden, die nach dem 30.6.2019 erstmals zugelassen wurden und die bestimmte CO2-Emissionswerte einhalten.

Wie finde ich heraus, zu welcher Emissionsklasse mein Fahrzeug gehört?

Fahrzeuge werden in fünf CO2-Klassen eingeteilt. Standardmäßig werden alle Fahrzeuge der Klasse 1 zugeordnet. Für die Klassen 2 bis 5 müssen zusätzliche Dateneingaben und Registrierungen vorgenommen werden, damit die entsprechende CO2-Klasse dem Fahrzeug zugeordnet und die jeweils niedrigere Maut erhoben werden kann. Mit unserem CO2-Kalkulator können Sie ermitteln, ob Ihr Fahrzeug überhaupt für eine niedrigere CO2-Klasse in Frage kommt.

Hier finden Sie den CO2-Kalkulator

Damit Ihr Fahrzeug in eine andere Emissionsklasse eingestuft werden kann, geben Sie die erforderlichen Daten in unserem EETS-Kundenportal ein. Die von Ihnen bereitgestellten Informationen werden dann an die Behörde zur Berechnung Ihrer Mautgebühr weitergeleitet.

 

Was passiert, wenn ich nichts unternehme, obwohl mein Fahrzeug für eine niedrigere Klasse in Frage kommt?  

Dann wird Ihr Fahrzeug in die Standard-Mautklasse 1 eingestuft (und Sie zahlen die höchste Maut).

 

Was brauche ich für die Aktualisierung im EETS-Portal?

Unser EETS-Portal ist darauf vorbereitet, dass Sie Ihre Daten und Dokumente pro Fahrzeug eingeben können. Dazu gehen Sie zur OBU-Verwaltung und klicken auf „Fahrzeugverwaltung“. Dort entscheiden Sie, ob sie ein neues Fahrzeug anmelden möchten oder bestehende Fahrzeuge aktualisieren.
 

Für eine Ermäßigung des CO2-Zuschlags brauchen Sie folgende Daten und Dokumente:

  • Motorkenndaten des Verbrennungsmotors
  • F1-Fahrzeugdaten. Dabei handelt es sich um die „technisch höchstzulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand“ = maximales Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Meistens finden Sie diese Angabe in den Fahrzeugpapieren. In einigen Fällen sind die F1-Daten dort möglicherweise nicht definiert. Zum Beispiel in: Kasachstan, Portugal, Belarus, Griechenland, Italien, Schweiz, Usbekistan oder Norwegen. In diesem Fall können Sie das Dokument „COC – Certificate of Conformity“ (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) verwenden, das vom Hersteller pro Fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde oder angefordert werden kann.
  • CO2-Emissionen g/tkm
  • Kabinentyp (mit oder ohne Schlafwagenkabine)
  • Motorleistung in kw
  • Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs
  • Achskonfiguration
  • Fahrzeugklasse und Fahrzeuggruppe (Zugmaschine oder starrer Lkw)

 

Folgende Dokumente müssen Sie im EETS-Portal für jedes Fahrzeug hochladen, um die oben angegebenen Werte nachzuweisen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • COC – Certificate of Conformity (Übereinstimmungsbescheinigung)
  • CIF – Customer information file (Kundeninformationen)